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UNVERANTWORTLICHE MUTTER

Völlig betrunken bei der Geburt: Ärzte haben 2,25 Promille gemessen

(FOTO: iStock/mvaligursky)

Das Zentrum für Sozialarbeit nahm das Mädchen einer 25-jährigen Frau aus Zagreb und brachte sie nach der Geburt, während die Mutter betrunken war, in ein Kinderheim.

Wie Medien berichteten, hat die schwangere Frau mit nicht weniger als 2,25 Promille Alkohol im Blut entbunden, was der Auslöser war, den ganzen Fall zu untersuchen.

Da nämlich das lebend und gesund geborene Mädchen einige Zeit in der gastroenterologischen Abteilung verbrachte, weil das Körpergewicht zu niedrig war, wurde festgestellt, dass der Phänotyp des Kindes dem fetalen Alkoholsyndrom entspricht, berichtet das kroatische Medium Jutarnji list.

Nach der Geburt wurde das Mädchen über eine Sonde ernährt, später wurde festgestellt, dass die 25-jährige Mutter sich nicht ausreichend um die Hygiene des Kindes kümmerte, was das Risiko einer Ansteckung des Kindes mit Covid-19 erhöhte.

Anfang Juni 2020 entzog das Städtische Zivilgericht ihr das Kind für ein Jahr, und das Zentrum für Sozialarbeit ordnete ihr professionelle Hilfe und Unterstützung bis April 2021 an.

Die 25-Jährige hat in diesem einen Jahr keine Schritte unternommen, um die Ehe zu stabilisieren und ihre Verhaltensmuster zu ändern, weshalb das Zentrum das Mädchen von der Familie trennte und im Kinderheim unterbrachte.

Die Mutter aus Zagreb hat ein weiteres Kind, einen Jungen, der laut Staatsanwaltschaft ebenfalls vernachlässigt wurde. Neben der Vernachlässigung des Kindes wirft die städtische Staatsanwaltschaft in Zagreb vor, dass sie am 21. Oktober 2021 mit einem unbekannten Mann beschlossen habe, die Ergebnisse der Psychiatrieklinik Sveti Ivan zu ändern, indem sie das Vorhandensein von Amphetamin, Normabel und Subutex als „nicht nachgewiesen“ im Text fälschten.

Schließlich wurden ihr drei Straftaten gegen Ehe, Familie und Kind vorgeworfen, eine wegen Nichtumsetzung einer Entscheidung zum Schutz des Kindeswohls und zwei Straftaten wegen Verletzung der Rechte des Kindes sowie Urkundenfälschung.

Für sie fordert die Staatsanwaltschaft eine einjährige Bewährungsstrafe mit anschließender dreijähriger Kontrolle.