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GASTKOMMENTAR

Welche Vorteile die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bieten!

FOTO: zVg.

Unternehmen, die die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern, sind im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter im Vorteil. Durch die Möglichkeit der Vereinbarung einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit soll aber auch den Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Weiterbildung gegeben werden.

Arbeitnehmer, die sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, können sich zur Weiterbildung für zwei Monate bis zu einem Jahr freistellen zu lassen, ohne das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Bildungskarenz ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und kann auch in Teilen konsumiert werden. Ebenso kann eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren vereinbart werden. Dabei wird die Arbeitszeit herabgesetzt, um neben der Weiterbildung weiterhin im Arbeitsprozess verbleiben zu können. Im Rahmen der Bildungsteilzeit muss die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 25% und 50% reduziert werden und darf zehn Stunden nicht unterschreiten.

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Heute wurde im Wiener Rathaus vonseiten der Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner und Leiterin des Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung, Monika Nigl das neue waff-Bildungskonto vorgestellt.

 

 

Weiterbildungen sind im Inland und Ausland möglich. Während der Bildungskarenz entfällt der Anspruch auf das Arbeitsentgelt. Bei Ausübung der Bildungsteilzeit steht das Entgelt entsprechend der Arbeitszeitreduktion zu. Arbeitnehmer, die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit ausüben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Weiterbildungsgeld.

Mag. Walter Neubauer
Gruppenleiter der Sektion Arbeitsrecht des Sozialministeriums

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sozialministerium.at