„Erst beim Existenzminimum ist Schluss“ – Personen, die nicht impfen gehen (und nicht zahlen) bekommen beim Arbeitgeber eine Gehaltspfändung.
Die Bundesregierung hat am Sonntag den Gesetzesentwurf zur geplanten Impfpflicht offiziell vorgestellt. Impfverweigerer müssen dabei mit automatisierten Strafen rechnen.
Ab Anfang Februar tritt die Impfpflicht in Österreich für alle Personen ab 18 Jahren in Kraft. Die Bundesregierung hat am gestrigen Sonntag den entsprechenden Gesetzesentwurf offiziell vorgestellt. Anfangs soll es noch eine „Eingangsphase“ ohne Strafen geben – bis Mitte März. Danach müssen Impfverweigerer mit automatisierten Strafen rechnen. Nur bestimmte Personen sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Sollten diese Impf-Kontrollen allerdings nicht ausreichen, ist auch noch eine weitere Verschärfung möglich, wie die Regierung am Sonntag unmissverständlich klarstellte: Nämlich automatisierte Strafen. Sobald die ELGA den Daten-Abgleich ermöglichen kann, bekommen alle Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben. Ist es epidemiologisch nötig, tritt die 3. Phase in Kraft. Ab dann bekommt jeder, der kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, automatisch eine Strafe zugestellt.
Pfändung für Impverweigerer:
Können Impfverweigerer eigentlich Strafen ignorieren? Das Verfassungsministerium sagt „Nein!“. Sie können sogar gepfändet werden. Und so funktioniert’s: Wer in der zweiten Phase ungeimpft bei einer Kontrolle geschnappt wird, bekommt eine Strafverfügung (bis zu 600 Euro). Diese können Ungeimpfte innerhalb von zwei Wochen beanspruchen oder impfen gehen. Sollten sie das nicht machen, ist die Strafe rechtskräftig und muss innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Danach folgt eine Mahnung mit einer 14-tägiger Frist. Zunächst ist im Exekutionsverfahren eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber vorgesehen. Sollte das nicht genügen, werden Laptops, Autos, aber auch der Fernseher gepfändet.
Quelle: Heute-Artikel
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