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Gemeindewohnungen

Wie kommt man zu Gemeindewohnungen?

(Foto: iStock/ah_fotobox)

Gemeindewohnungen sind Mietwohnungen der Stadt Wien, die nach bestimmten Richtlinien unter Erfüllung entsprechender Voraussetzungen an die Wohnungswerber vergeben werden.

Allgemeine Information

Bei der Suche nach einer Gemeindewohnung fällt keine Maklerprovision und auch keine Kaution an. Die Gemeindewohnungen haben leistbare Mieten und eine Aufbringung der Eigenmittel ist grundsätzlich nicht erforderlich. Darüber hinaus wird bei der Anmietung einer Gemeindewohnung das Mietverhältnis nicht auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Es handelt sich hier daher um ein unbefristetes Mietverhältnis. Zu beachten gilt, dass Gemeindewohnungen personenstandsgerecht vergeben werden. Darunter versteht man, dass pro anrechenbarer Person maximal ein Wohnraum vergeben werden kann. Für die „JungwienerInnen” gibt es eine Ausnahme im Rahmen des Wohnbedarfsgrundes, wobei eine Einzelperson zwei Wohnräume beantragen kann.

Wer kann sich für die Gemeindewohnung bewerben?

Um eine Gemeindewohnung der Stadt Wien kann sich jede Person, die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt, bewerben:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel, bzw. Personen die den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind;

Zwei Jahre Mindestdauer des Hauptwohnsitzes in Wien (durchgehend);

Einkommenshöchstgrenze nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) darf nicht überschritten werden (folgenden Grenzen gültig bis 31. Dezember 2022):

  • 1 Person: 49.080 Euro
  • 2: 73.150 Euro
  • 3: 82.770 Euro
  • 4: 92.390 Euro

Jede weitere Person:

  • plus 5.390 Euro
  • Geklärte Familienverhältnisse

Die hier aufgelisteten Voraussetzungen stellen die Grundvoraussetzungen für die Ausstellung des sogenannten Wiener Wohn-Tickets. Mit dem Wiener Wohn-Ticket können die Wohnungswerber nach einem Ihren persönlichen Angaben und Ihrer individuellen Situation angepassten Wohnungsangebot der Stadt Wien suchen. Um das Wohn-Ticket zu erhalten, ist es erforderlich, sich über die Internet Seite der Wohnberatung Wien registrieren zu lassen.

  • Begründeter Wohnbedarf:

Neben den Grundvoraussetzungen ist auch die Erbringung eines Nachweises über den anrechenbaren Wohnbedarfsgrund erforderlich. Anrechenbare Wohnbedarfsgründe sind:

  • Jungbedingter Wohnungsbedarf;
  • Getrennter;
  • Haushalt;
  • Überbelag;
  • Alleinerziehung;
  • altersbedingter Wohnbedarf;
  • barrierefreier Wohnbedarf;
  • Aufgabe der Dienstwohnung;
  • Obdachlosigkeit;

Die oben angeführten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dafür benötigt man die entsprechenden und vollständigen Unterlagen. Es ist empfehlenswert, sich mit der Wohnberatung Wien vorab ins Kontakt zu setzten und einen Termin zur persönlichen Beratung zu vereinbaren. Die Dauer der Antragsbearbeitung ist unterschiedlich lang und hängt von der Verfügbarkeit freier Wohnungen, der Anzahl der Wohnungsanträge, sowie den von einem Interessenten gemachten Angaben über die gewünschte Wohnung ab.

Übergeordnete Stelle – Wohnungskommission MA50

Die Vergaberichtlinien legen fest, wie und an wen Gemeindewohnungen vergeben werden können. Wenn Ihr Antrag auf Zuteilung einer Gemeindewohnung abgelehnt wird können Sie sich an die Wohnungskommission wenden. Sie beurteilt Ihr Antrag neu und kann, falls es sich um einen Härtefall handelt, eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen. Meist handelt es ich hier um ein einziges und letztmaliges Wohnungsangebot. ­Entsprechende Kontaktinformationen der Wohnungskommission finden Sie auf www.wien.gv.at.