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Mietreform

Wohnkosten explodieren: AK will Befristungs-System komplett kippen

Wohnkosten explodieren: AK will Befristungs-System komplett kippen
Symbolfoto. FOTO: iStock/Andreas Steidlinger
3 Min. Lesezeit |

Befristete Mietverträge treiben die Preise in die Höhe und setzen Mieter unter Druck. Die Arbeiterkammer deckt Mehrkosten von 160 Millionen Euro auf und fordert radikale Reformen.

Die Arbeiterkammer (AK) hat am Mittwoch in einer Aussendung scharfe Kritik am System der befristeten Mietverträge geübt und fordert eine grundlegende Reform des österreichischen Mietrechts. Thomas Ritt, der die Abteilung für Kommunalpolitik und Wohnen in der AK leitet, sieht in der aktuellen Praxis eine systematische Benachteiligung der Mieter. „Die regelmäßigen Mieterhöhungen bei Vertragsverlängerungen sind ein echter Preistreiber.“ Wer seine Rechte einfordert, riskiert, nach Vertragsende auf der Straße zu stehen“, erklärte Ritt.

Nach Berechnungen der Arbeiterkammer zahlen Mieter in privaten Altbauobjekten mit befristeten Verträgen jährlich mehr als 160 Millionen Euro zu viel. Durchschnittlich verlangen Eigentümer rund 30 Prozent über dem angemessenen Preis – das entspricht etwa 1.700 Euro pro Jahr und Mietverhältnis. Der gesetzlich vorgeschriebene Abschlag von 25 Prozent für zeitlich begrenzte Mietverträge im regulierten Altbausegment wird in der Praxis häufig ignoriert.

Diese Mehrkosten entstehen laut AK-Berechnungen dadurch, dass Vermieter anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 25-Prozent-Reduktion für befristete Mietverträge im regulierten Altbausegment teils Aufschläge von bis zu 200 Prozent des Richtwerts verlangen. Dabei handelt es sich um eine systematische Missachtung der geltenden Rechtslage, die Mieter jährlich durchschnittlich 1.700 Euro pro Mietverhältnis kostet.

Preistreibende Faktoren

Stattdessen beobachtet die AK Aufschläge zwischen 50 und 200 Prozent des Richtwerts. Zusätzlich werden oft Lagezuschläge verrechnet, wenn Gemeinden in öffentlichen Verkehr oder Klimaschutzmaßnahmen investieren. Besonders problematisch: Es mangelt an Regelungen für Kettenmietverträge und an verbindlichen Fristen, bis wann Vermieter über eine mögliche Vertragsverlängerung informieren müssen.

Für sogenannte Kettenmietverträge – die wiederholte Befristung desselben Mietverhältnisses – existieren derzeit keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere gibt es keine Frist, bis wann Vermieter über eine mögliche Vertragsverlängerung informieren müssen. Dies wird von der Arbeiterkammer als gravierendes Problem für die Rechtssicherheit der Mieter kritisiert, da diese oft bis kurz vor Vertragsende nicht wissen, ob sie in ihrer Wohnung bleiben können.

Reformvorschläge

Vor diesem Hintergrund drängt die AK auf eine vollständige Neugestaltung des Mietrechts. Der Reformvorschlag umfasst eindeutige Höchstgrenzen für private Mieten sowie eine Deckelung von Zuschlägen. Zudem sollen Befristungen weitgehend abgeschafft werden – mit Ausnahmen für Privatpersonen, die ihre Wohnung nur vorübergehend vermieten, bis sie diese selbst nutzen wollen.

Die jährliche Mietsteigerung soll auf maximal zwei Prozent begrenzt werden. Für Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, fordert die Arbeiterkammer empfindliche Strafen.

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KO KOSMO-Redaktion
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