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RAUBÜBERFALL

Zu jung für Prozess: 13-jähriger Täter nur als Zeuge vor Gericht

FOTO: iStock/Motortion
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Am Wiener Landesgericht fand ein aufsehenerregender Prozess statt, bei dem jugendliche Beteiligte im Zentrum standen. Statt ihren üblichen Schulalltag zu erleben, sind ein 13-Jähriger und sein 14-jähriger Mittäter wegen eines Raubüberfalls auf der Anklagebank.

Der jüngere der beiden, trotz seiner Rolle als Haupttäter, tritt im Verfahren lediglich als Zeuge auf, da er strafrechtlich noch unmündig ist.

Tatablauf am 8. Juli

Am 8. Juli lockten drei Burschen im Alter von 13 und 14 Jahren ihre vier Schulfreunde unter einem Vorwand nach Simmering. In einer Straßenbahn wurden die ahnungslosen Opfer mit körperlicher Gewalt und Waffen, darunter ein Messer und ein Elektroschocker, bedroht. Der 13-jährige Hauptbeteiligte zwang eines der Opfer zum Aussteigen: „Hüpft, damit wir Geld hören“, soll der Jüngste unter vorgehaltener Waffe gedroht haben. Die Beute waren ein Mobiltelefon sowie 40 Euro Bargeld.

Gerichtsprozess und provokante Aussagen

Trotz einer Bombendrohung im Justizgebäude verlief der Prozess regulär. Der 13-jährige Hauptzeuge verblüffte das Gericht mit seiner unverblümten Darstellung der Ereignisse: „Okay, die Wahrheit ist, ich bin der Täter. Ich hab die Opfer mit dem Messer bedroht und das Handy geraubt.“ Seine unverschämte Antwort auf die Frage der Richterin, ob er vorhatte, an diesem Tag ein Handy zu kaufen, lautete: „Ich hab ja eines geklaut. Wieso sollte ich eines kaufen?“. Auf Nachfrage antwortete er frech: „Red ich Latein?“

Jugendliche leben in Wohngemeinschaft

Der aus Afghanistan stammende Hauptzeuge lebt, ebenso wie der zweite 13-jährige Tatbeteiligte, in einer betreuten Wohngemeinschaft. Er erschien vor Gericht in einem provokanten Kapuzenpullover mit der Aufschrift „Pro Fighter“. Der 14-jährige Mittäter, der von Anwalt Ernst Schillhammer verteidigt wird, betonte seine passive Rolle beim Raub und erklärte, er habe weder gedroht noch persönlich etwas entwendet. Angesichts der belastenden Aussagen der Opfer wurde er dennoch zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Ausgang des Prozesses lässt offen, ob die Jugendlichen aus ihrem Fehlverhalten nachhaltige Lehren ziehen. Die Umstände der Tat und die Aussagen der Beteiligten lassen jedoch Zweifel aufkommen.