Das Hamburger Landgericht hat am Dienstag in einem erschütternden Fall von Gruppenvergewaltigung ein Urteil gefällt. Neun junge Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt, während zwei weitere Angeklagte freigesprochen wurden. Ein 19-jähriger Angeklagter erhielt eine härtere Strafe ohne Bewährung.
In einem bemerkenswerten Gerichtsverfahren wurden neun junge Männer im Alter zwischen 19 und 23 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht der Angeklagten wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Ein 19-Jähriger erhielt jedoch eine härtere Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Prozess
Der Prozess begann am 10. Mai vergangenen Jahres und dauerte 68 Verhandlungstage. Insgesamt wurden 96 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört. Die Staatsanwaltschaft forderte Strafen, die das Gericht im Wesentlichen bestätigte. Die 20 Verteidiger plädierten jedoch auf Freispruch aller Angeklagten.
Die Verurteilten haben nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 eine damals 15-jährige Jugendliche vergewaltigt. Die Jugendliche hatte eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht, einem in der Corona-Zeit beliebten Treffpunkt. Sie war mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert. Vier der Angeklagten führten sie in ein Gebüsch und vollzogen gegen ihren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an ihr. Einer von ihnen stahl ihr das Handy und die Geldbörse.
Zwei andere Angeklagte nutzten den verwirrten Zustand des Mädchens aus und vergewaltigten es ebenfalls. Als sie erneut über die Festwiese irrte, wurde sie von einem weiteren jungen Mann missbraucht. Drei weitere Angeklagte gingen mit ihr in ein Gebüsch, doch das Gericht sprach einen von ihnen frei, da nicht sicher war, ob alle drei sie vergewaltigt hatten.
Urteile noch nicht rechtskräftig
„Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war“, erklärte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Der Fall hat eine breite Öffentlichkeit erreicht und die Diskussion um das Thema sexuelle Gewalt erneut angefacht.
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