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18 Milliarden Euro durch Abschaffung der Kalten Progression

Bundesministerium für Finanzen. Pressekonferenz zum Thema
Bundesministerium für Finanzen. Pressekonferenz zum Thema "Abschaffung der Kalten Progression – Begutachtungsstart". flickr/BKA/Dunker

Mit Abschaffung der kalten Progression sollen innerhalb der nächsten drei Jahre rund 18 Milliarden Euro an den Steuerzahler zurückfließen. Am Freitag geht die Gesetzesinitiative in Begutachtung.

Finanzminister Magnus Brunner ist sich sicher, dass wir die kommenden Jahre mit einer höheren Inflationsrate zu „kämpfen haben. Daher werden wir die Preisdynamik nicht dauerhaft mit Einmalzahlungen abfedern können, sondern müssen langjährige Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Die wichtigste strukturelle Entlastung ist sicherlich die Abschaffung der Kalten Progression.

Daher ist sich die Bundesregierung unlängst einig über die Ausgestaltung der Abschaffung der Kalten Progression und die Valorisierung der Sozialleistungen geworden.

18 Milliarden Euro

Am 01. Jänner 2023 hält die Regierung der schleichenden Steuererhöhung also ein Stoppschild vor die Nase. Das Geld soll an die Bevölkerung zurückfließen. So werden zwei Drittel der Einnahmen – etwa 1,2 Milliarden Euro – durch die Kalte Progression direkt mit der Einkommenssteuer und mit den Absetzbeträgen zurückgezahlt. Mit den restlichen 600 Millionen sollen Wenigverdiener wie Alleinerziehende und Pensionisten unterstützt werden. Insgesamt kommt man auf einen Betrag von 18 Milliarden Euro.

Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung ist ein historischer Schritt. Damit stellen wir sicher, dass eine Gehaltserhöhung all jenen, die tagtäglich hart arbeiten, auch tatsächlich zum Leben bleibt und nicht durch das Aufrücken in eine höhere Steuerklasse aufgefressen wird. Das entlastet vor allem den Mittelstand, denn dieser leistet einen immensen Beitrag zum Wohlstand in Österreich. In den letzten Jahrzehnten war dies Teil zahlreicher Regierungsprogramme.“, ergänzt Bundeskanzler Karl Nehammer.

Im Ministerrat soll am Mittwoch nun folgendes beschlossen werden:

  • Die Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) werden erstmals jährlich (nach Valorisierungsautomatik) angepasst.

Abschaffung der Kalten Progression:

  • Automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst werden Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, Verkehrsabsetzbeträge usw.
  • Das verbleibende Drittel der Inflationsrate wird jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet. Das dafür zur Verfügung stehende Volumen fußt auf dem Progressionsbericht, der durch IHS und WIFO erhoben wird. Auf dieser Grundlage fasst der Ministerrat einen Beschluss, wie mit den Einnahmen Menschen entlastet werden sollen.
  • Die von WIFO und IHS errechnet schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen.

617 Mio. Euro werden für folgende Entlastungsmaßnahmen verwendet:

  • Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst.

Die sonstigen Tarifstufen der Einkommsteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

Quelle: Bundeskanzleramt

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