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GROSSE EMPÖRUNG

1km/h zu schnell: Mann muss 682 Euro Strafe zahlen!

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(FOTO: iStock/agrus)

Die Verhängung einer Strafe aufgrund einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung hat für großes Aufsehen gesorgt. Ein 81-jähriger Pensionist wurde dabei erwischt, wie er in einer Zone, in der höchstens 30 km/h erlaubt sind, mit einer Geschwindigkeit von 31 km/h fuhr. Nun soll er für dieses Vergehen eine Strafe in Höhe von etwa 682 Euro zahlen.

Im vergangenen Dezember erhielt ein Mann vom Stadtrichteramt in Zürich, Schweiz, eine umfangreiche Benachrichtigung. Er wurde wegen geringfügiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in einer 30 km/h-Zone in der Lenggstraße im Seefeld bestraft, indem er eine Geschwindigkeit von 34 km/h erreichte, jedoch nach Abzug der Sicherheitsmarge von 3 km/h, was eine Überschreitung von nur einem Kilometer pro Stunde ausmacht. Die Strafe für diese Übertretung beträgt 340 Franken und zusätzlich wurden ihm Gebühren in Höhe von 330 Franken berechnet, was insgesamt 670 Franken oder etwa 682 Euro entspricht. Der 81-jährige Mann legte Einspruch gegen das Urteil ein und der Fall wurde an das Bezirksgericht Zürich weitergeleitet.

Im Prozess am Dienstag wurde zunächst darüber diskutiert, ob die Einsprache des Pensionisten gegen den Strafbefehl überhaupt gültig ist, da er die vorgesehene Frist um einige Tage überschritten hat. „Meine demenzkranke Frau hat den eingeschriebenen Brief mit dem Strafbefehl entgegengenommen, ihn aber im Altpapier entsorgt“, so der Pensionist. Nachdem er den Brief zufällig zwischen alten Zeitungen entdeckt hatte, rief der Pensionist sofort das Stadtrichteramt an. Allerdings wurde er dort unfreundlich abgewimmelt, so erzählte er.

Selbst nachdem zwei weitere Briefe mit der Bitte um eine Verlängerung der Frist für die Einreichung eines Einspruchs eingereicht wurden, wurden diese abgelehnt. „Darin habe ich ein Arztzeugnis und einen Bericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beigelegt, welche die Alzheimererkrankung meiner Frau bestätigt.“

Die Einzelrichterin hat nach kurzer Beratung den Antrag des Stadtrichteramtes abgelehnt, die Einsprache als ungültig zu erklären. Die Richterin kritisierte das Vorgehen der Behörde als überspitzt formalistisch. Sie bezeichnete es als beinahe böswillige Verweigerung von Rechten.