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FLORIDSDORF

22 Serben festgenommen: Finanzpolizei stoppt Hochzeit in Wien!

HOCHZEIT_FINANZPOLIZEI
Symbolbild FOTO: iStock, BMF

In Wien-Floridsdorf fand eine Hochzeitsfeier ein abruptes Ende, nachdem die Finanzpolizei aufgrund einer anonymen Anzeige einschreiten musste. Rund 35 Finanzpolizisten arbeiteten zusammen mit der Polizei und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, um den Sachverhalt aufzuklären.

Im Zentrum der Ermittlungen stand der Veranstalter der Feier, der mehrere Personen aus Serbien für Tätigkeiten wie Grillen, Dekorieren und Servieren engagiert hatte. Diese Helfer waren mit einem Reisebus nach Wien gebracht worden und versuchten, sich als Gäste zu tarnen, obwohl sie Arbeitskleidung wie Schürzen trugen. Sie behaupteten, lediglich Angehörige des Brautpaares zu sein und keine Arbeit zu verrichten.

Finanzminister Magnus Brunner betonte die Bedeutung konsequenten Handelns: „Auch die romantischste Feier braucht eine saubere Abrechnung. Die konsequente Bekämpfung illegaler Beschäftigung ist für uns von größter Bedeutung. Diese Aktion verdeutlicht unser Engagement gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität unseres Arbeitsmarktes zu schützen.“

Festnahmen

Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Identifikation der Verantwortlichen wurden im gesamten Veranstaltungsbereich 22 serbische Staatsbürger, die illegal beschäftigt waren, ausfindig gemacht und vorläufig festgenommen. Dabei wurden Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz dokumentiert. Zudem kamen 26 Übertretungen des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ans Licht. Zwei dieser Fälle führten zu Anzeigen wegen Sozialleistungsbetrugs, da einige der illegal Beschäftigten gleichzeitig Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld bezogen hatten.

Rechtliche Konsequenzen

Arbeitgeber, die illegale ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, müssen nun mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 20.000 Euro pro Arbeitnehmer rechnen. Für Schwarzarbeit drohen zusätzliche Bußgelder zwischen 730 und 2.180 Euro pro Arbeitnehmer. Im Falle von Sozialleistungsbetrug können die Verantwortlichen, häufig die Arbeitnehmer selbst, mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belangt werden.