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ÖGK-Rechnungen

ÖGK verschickt 87.000 Rechnungen: Wer jetzt zahlen muss

ÖGK verschickt 87.000 Rechnungen: Wer jetzt zahlen muss
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

87.000 Rechnungen werden verschickt: Wer im zweiten Quartal einen kostenpflichtigen Krankentransport genutzt hat, bekommt nun Post von der ÖGK.

Ab Mitte Oktober beginnt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Versand von rund 87.000 Forderungsschreiben für kostenpflichtige Krankentransporte aus dem zweiten Quartal 2026, also für Fahrten zwischen April und Juni.

Die Kostenbeteiligung gilt seit dem 1. Juli 2025. Für eine Krankenbeförderung ohne Sanitäter fallen 7,55 Euro pro Fahrt an, für einen Krankentransport mit Sanitäter 15,10 Euro. Pro Kalenderjahr werden höchstens 28 Fahrten verrechnet. Von der Kostenbeteiligung ausgenommen sind unter anderem Kinder bis zum 15. Lebensjahr, von der Rezeptgebühr befreite Personen sowie Transporte zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien. Auch zeitkritische Rettungs- und Notarzttransporte bleiben kostenfrei.

Rechnungsversand & Fristen

Zum Ablauf des Versands hat die ÖGK mitgeteilt: „Die ersten Online-Rechnungen werden Mitte Oktober bereitgestellt, in den beiden darauffolgenden Wochen erfolgt die postalische Versendung.“ Weiters heißt es vonseiten der Gesundheitskasse: „Es handelt sich dabei um rund 87.000 Schreiben, ca. fünf Prozent davon werden mittels e-Zustellung übermittelt.“ Nach Erhalt der Rechnung haben Versicherte 30 Tage Zeit, den offenen Betrag zu begleichen. Wer diese Frist verstreichen lässt, erhält im Anschluss eine Zahlungserinnerung der ÖGK.

Wer Zweifel an der Vorschreibung hat oder glaubt, unter eine Ausnahme zu fallen, sollte sich direkt mit der ÖGK in Verbindung setzen.

Bei offenen Forderungen von mehr als 151 Euro kann außerdem eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ÖGK.

Regeln präzisiert

Seit Einführung der Kostenbeteiligung verzeichnet die ÖGK einen leichten Rückgang bei Krankentransporten. Beim Vergleich des ersten Halbjahres 2025 mit dem ersten Halbjahr 2026 sei die Zahl der Transporte leicht gesunken. Neben den seit Juli 2025 geltenden Kostenanteilen nennt die ÖGK auch die seit 1. Mai 2026 präzisierten Regeln zur Gehunfähigkeit als möglichen Grund.

Als gehunfähig gilt demnach, wer aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, sich außerhalb der eigenen Wohnung fortzubewegen – auch nicht mit Begleitperson oder Gehhilfe. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird weiterhin individuell von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt beurteilt.

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KO KOSMO-Redaktion
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