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Verbotsgesetz

3.600 Euro Strafe: Gesetzesentwurf zu Messerverbot ausgearbeitet

(FOTO: iStock/illust-monster/BKA/Florian Schrötter)
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Die Sicherheit in der Öffentlichkeit steht im Fokus eines neuen Gesetzesvorschlags, der das Führen von Messern in der Öffentlichkeit stark einschränkt. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat vor einem Monat die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für ein umfassendes Waffenverbot angekündigt. Jetzt liegt der Entwurf vor, der Messer aller Art in zahlreichen öffentlichen Räumen verbietet.

Das Tragen von Messern soll laut dem Gesetzentwurf vom 11. April, den das Innenministerium kürzlich veröffentlichte, weitgehend untersagt werden. Öffentliche Orte, bebaute Gegenden sowie Sport- und Freizeitanlagen zählen zu den Zonen, in denen Messer nicht mehr geführt werden dürfen. Dies gilt ebenso für Veranstaltungen und Bildungseinrichtungen. Bei Missachtung drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.

Präzisierte Regelungen

Für den Transport eines Messers in einem nicht-griffbereiten Zustand wird eine Ausnahme gemacht. Zudem sind Jäger und Militärangehörige mit entsprechender Berechtigung nicht von der Regelung betroffen. Auch die Tradition des Tragens eines „Hirschfängers“ bei volkstümlichen Festen wird weiterhin als Ausdruck der Brauchtumspflege akzeptiert.

Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Tragen eines Messers im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, bei der Zubereitung und Verzehr von Speisen oder beim Sport erlaubt ist. Ebenso wird Brauchtumspflege, wie traditionelle Umzüge, und der Einsatz in der Film- und Theaterproduktion von dem Verbot ausgenommen. Hinzu kommen Aktivitäten mit pädagogischem Hintergrund. Der Handel mit Messern auf Märkten bleibt ebenfalls von den neuen Bestimmungen unberührt. Die Regelungen zu Schusswaffen erfahren durch den aktuellen Entwurf keine Änderungen.