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R.I.P.

42 Grad in psychiatrischem Gefängnis: Häftling tot

FOTO: iStock/txking

In diesen Tagen ist gegen einen Gefängniswärter in Alabama eine Bundesklage wegen eines Häftlings eingereicht worden, der sich laut Urteil in einer überhitzten Gefängniszelle „zu Tode gebacken“ habe.

Der Vorfall ereignete sich vor zwei Jahren. Thomas Lee Rutledge starb am 7. Dezember 2020 im William E. Donaldson Gefängnis in Bessemer an Hyperthermie (´Überwärmung´, Anm. der Red.) Als man ihn tot auffand, hatte Rutledge eine Körpertemperatur von über 42 Grad. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Außentemperatur etwa 4 Grad Celsius.

Zum Zeitpunkt seines Todes befand er sich im Gefängnisflügel für Gefangene mit psychischen Störungen. Die Klage wurde nun von seiner Schwester gegen das Gefängnipersonal und die Aufseher eingelegt, schreibt CBS.

Probleme mit Heizung waren bekannt

Rutledge wurde „in seiner Zelle buchstäblich zu Tode gebacken wegen der übermäßigen Hitze, die durch das Heizsystem des Gefängnisses erzeugt wurde“, heißt es in der bearbeiteten Klage, die am 30. November eingereicht wurde.

In der Klage wird behauptet, dass das Gefängnispersonal vor dem Tod des Insassen von Problemen mit dem Heizsystem in der psychiatrischen Abteilung gewusst habe.

„Er war in der psychiatrischen Abteilung untergebracht, wo Insassen rund um die Uhr in ihren Zellen eingesperrt waren, das Einnehmen von Mahlzeiten und Baden erfolgte auch in ihren Zellen. Sein Tod war eine direkte Folge der absichtlichen Gleichgültigkeit oder Bosheit von Gefängnisbeamten, Vollzugsbeamten und Wartungspersonal im Donaldson und Fahrlässigkeit und/oder Leichtsinn des Managements“, heißt es in der Klage.

Es wird hinzugefügt, dass ein Ermittler, der an diesem Abend nach Rutledges Tod auf der Station war, kommentierte, als er die Tabletttür öffnete, um mit dem Insassen zu sprechen, sei es „so heiß wie in drei Höllen“ gewesen und es habe sich angefühlt, „als würde man etwas aus dem Ofen nehmen und die Hitze treffe einen ins Gesicht.“

Obwohl Alabama Mängel in seinem Gefängnissystem bestätigt hat, bestreitet es die Behauptung des Justizministeriums, dass die Bedingungen verfassungswidrig waren. Die Klage wird voraussichtlich erst 2024 vor Gericht gehen.