In einem erschütternden Prozess am Wiener Landesgericht wurde am Freitag ein 60-jähriger Mann wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des Besitzes von kinderpornografischem Material zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Vorfall, der sich auf einem beliebten Wasserspielplatz auf der Donauinsel ereignete, kam erst vor Kurzem ans Licht, nachdem bei einer Hausdurchsuchung belastendes Material gefunden wurde.

Mädchen von Gruppe weggelockt
Im Sommer 2013 näherte sich der Angeklagte einer Sommercamp-Gruppe von Kindern, die einen heißen Tag auf der Donauinsel bei einem Wasserspielplatz verbrachten. Er lockte eine Achtjährige unter dem Vorwand, ihr Enten zu zeigen, weg von der Gruppe und missbrauchte sie in einem nahegelegenen Gebüsch, während er die Tat filmte. Das Opfer begann zu weinen und um Hilfe zu schreien, woraufhin der Mann ihr den Mund zuklebte. Erst nach dem Ausschalten der Kamera ließ er das Mädchen frei, das daraufhin umgehend seine Betreuer informierte. Trotz sofortiger Fahndung entkam der Täter der Polizei.
Ermittlungsdurchbruch durch Zufall
Der Durchbruch in der Ermittlung gelang zufällig, als die Polizei im letzten Herbst wegen des Verdachts auf eine illegal betriebene Cannabis-Plantage eine Hausdurchsuchung bei dem bereits wegen versuchten Mordes vorbestraften Mann durchführte. Bei der Durchsuchung wurden nicht nur Cannabispflanzen, sondern auch zahlreiche Speichermedien mit Beweismaterial gefunden, darunter auch die Aufnahmen des Missbrauchs.
Umfangreiches Material führte zu Geständnis
Neben dem Video des Missbrauchs stießen die Ermittler auf weitere 245.000 Bilddateien und 1.700 Videos mit kinderpornografischem Material. Vor Gericht gab der Angeklagte schließlich den Missbrauch der Achtjährigen zu, rechtfertigte sein Handeln jedoch mit Drogen- und Alkoholeinfluss und behauptete, die umfangreiche Sammlung an Missbrauchsmaterial in der Justizanstalt erhalten zu haben.
Verurteilung und Einweisung
Die Justiz verhängte eine vierjährige Haftstrafe und ordnete zusätzlich die Einweisung des Täters in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an, da ihm von einem Gerichtspsychiater eine hohe Rückfallgefahr attestiert wurde. Der Verurteilte, der seine Gefährlichkeit herunterspielte, bat um Bedenkzeit bezüglich des Urteils, das somit noch nicht rechtskräftig ist.
Entschädigung für das Opfer
Das mittlerweile 19-jährige Opfer und seine Familie kämpfen weiterhin mit den Langzeitfolgen der Tat. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von 6000 Euro für die erlittenen seelischen Schmerzen zu.
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