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Kartell-Kritik

9,2 Mio. Euro Strafe für Post wegen ungerechter Rabatte

9,2 Mio. Euro Strafe für Post wegen ungerechter Rabatte
FOTO: iStock/nathaphat
2 Min. Lesezeit |

Die Österreichische Post gerät aufgrund eines Beschlusses durch das Kartellgericht in die Kritik. Der Auslöser für diesen rechtlich bindenden Entscheid ist der Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der adressierten Massendrucksachen, insbesondere bei der Verteilung von Info.Mail. Das teilstaatliche, börsennotierte Unternehmen gewährte dabei bestimmten Kunden ungleiche Rabattstaffeln, was als diskriminierend eingestuft wurde.

Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung festgestellt

Einer Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zufolge hat die Post bei Großkunden besondere Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die ausgehandelten Rabattsätze eingeführt. Diese Maßnahmen wurden als problematisch bewertet, besonders angesichts der Tatsache, dass die Post in diesem Bereich einen Marktanteil von über 90 Prozent hält und somit eine marktbeherrschende Stellung innehat.

Reduzierte Geldbuße in Höhe von 9,2 Mio. Euro

Trotz der erhobenen Vorwürfe zeigte sich die Post kooperativ und legte ein Anerkenntnis ihrer Verstöße vor. Diese Kooperation trug dazu bei, das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die BWB beantragte daraufhin eine verminderte Geldbuße in Höhe von 9,2 Millionen Euro, was die schnelle Verfahrensbeendigung widerspiegelt.

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Der Beschluss des Kartellgerichts wurde durch einen Antrag mehrerer Unternehmen initiiert, die den Missbrauch von Rabattpraktiken durch die Post anprangerten. Während die Anträge auf einstweilige Verfügungen vom Gericht abgewiesen wurden, fand das Abstellungsbegehren Gehör. In Folge versuchte die Post, diesen Beschluss durch einen Rekurs beim Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht anzufechten. Dieser Rekurs wurde jedoch abgelehnt.