Bildungsminister Martin Polaschek verkündete eine bedeutsame Erhöhung der Studienbeihilfe. Die Erhöhung tritt ab dem kommenden Studienjahr in Kraft.

Die Studienunterstützung wird im Detail um beinahe 10 Prozent erhöht. Wodurch ein zusätzliches Fördervolumen von rund 29 Millionen Euro entsteht. Rund 50.000 Studierende, die bereits Beihilfen erhalten, können sich somit über eine merkliche finanzielle Entlastung freuen. Die maximale Studienbeihilfe steigt demnach von bisher 923 Euro auf 1.072 Euro im Monat. Das sind 149 Euro mehr pro Monat.
Zusätzliche Finanzielle Zuschläge
Studentinnen und Studenten haben zudem die Möglichkeit, von weiteren finanziellen Zusatzleistungen zu profitieren. Unter anderem sind dies Zuschläge für Kinder, Beiträge zur Deckung der Kinderbetreuungskosten, Fahrtkostenzuschüsse, Beiträge zu Versicherungskosten und die Rückerstattung von Studiengebühren. Besonders hervorzuheben sind jene Studierenden mit Behinderungen, deren spezifische Zuschläge ab dem Sommersemester 2025 um 50 Prozent erhöht werden, was den Bildungsweg wesentlich unterstützen soll.
Förderung der akademischen Leistung
Auch die akademischen Leistungsstipendien werden aufgestockt. Polaschek stellt 15 Millionen Euro dafür im laufenden Studienjahr bereit. Diese Stipendien dienen als Anerkennung für herausragende Studienleistungen sowie für engagierte wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit.
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Anhebung der Zuverdienstgrenze
Eine weitere positive Nachricht ist die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfenempfänger. Bereits 2021 erhöhte die Regierung diese Grenze um 50 Prozent, von 10.000 auf 15.000 Euro jährlich. Eine kürzlich beschlossene Gesetzesnovelle sieht vor, dass die Grenze rückwirkend für das Jahr 2024 auf 16.455 Euro angehoben wird, um Studierenden mehr Flexibilität und finanziellen Spielraum zu bieten.
Quelle: OTS