Am Dienstag setzen die Wahlbehörden den Grundstein für die kommende Nationalratswahl am 29. September, indem sie offiziell ihre Arbeit aufnehmen. Sie beginnen mit der Überprüfung der Wählerverzeichnisse. Die Wählerlisten liegen öffentlich in den Gemeindeämtern aus, und bis zum 8. August steht es den Bürgern frei, Einsprüche einzureichen.

Stimmberechtigung und Wählereintragung
Zu den Wahlberechtigten zählen alle Österreicher, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und die am Stichtag, dem 9. Juli, in der jeweiligen Gemeinde oder dem Wiener Bezirk ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatten. Eine Stimme abgeben darf allerdings nur, wer auch im zugehörigen Wählerverzeichnis verzeichnet ist. Diese Listen werden von den Gemeinden für jede Wahl neu erstellt und sind dank des „Zentralen Wählerregisters“ digitalisiert, was den Bedarf an Korrekturen reduziert hat. Dennoch kann es in Einzelfällen notwendig sein, Änderungen vorzunehmen.
Einsicht und Korrektur
Bis zum 8. August haben Einwohner die Möglichkeit, einen Berichtigungsantrag bei ihrer Gemeinde zu stellen, falls sie fehlerhaft oder gar nicht in den Wählerlisten geführt werden. Zur Überprüfung ihrer Daten werden die Listen in den Gemeinden und Magistratischen Bezirksämtern öffentlich ausgelegt. In Dörfern beginnt die Einsichtnahme bereits heute, in größeren Städten ab dem 2. August. Erstmals besteht heuer auch die Option, die eigenen Daten im Wählerverzeichnis online einzusehen.
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Letzte Chance zur Korrektur
Nach dem Einsichtszeitraum haben die Gemeinden bis zum 14. August Zeit, über eingegangene Einsprüche zu entscheiden. Unzufriedene Wahlberechtigte können daraufhin bis zum 16. August eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Die Entscheidung des Gerichts fällt bis spätestens 20. August. Anschließend werden die Wählerverzeichnisse final aktualisiert und am 23. August abgeschlossen, womit feststeht, wer zur Teilnahme an der Nationalratswahl berechtigt sein wird.
An diesem Punkt haben die Gemeinden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Wählerverzeichnisse korrekt sind. Und alle berechtigten Stimmberechtigten ihre Wahlmöglichkeit am Wahltag haben.