Der Bund hat im Jahr 2025 deutlich mehr Mittel für die Bildungskarenz aufgewendet als ursprünglich vorgesehen. Die vorläufige Jahresbilanz zeigt Ausgaben von 376,3 Millionen Euro – ein Überschreiten des geplanten Budgets um rund 102 Millionen Euro. Dieser erhöhte Finanzbedarf lässt sich auf verstärkten Andrang zurückführen, da viele Interessenten noch vor dem angekündigten Ende der Maßnahme Anträge stellten.
Das Arbeitsministerium bestätigte auf Nachfrage der APA, dass besonders im ersten Quartal 2025 inklusive der Übergangsphase vermehrt Bildungskarenzvereinbarungen abgeschlossen wurden. Die öffentliche Diskussion über die bevorstehende Abschaffung und Neugestaltung der Förderung habe zu diesem Anstieg beigetragen. Trotz des Ausgabenanstiegs gegenüber dem Planwert verzeichnete die Bildungskarenz insgesamt einen rückläufigen Trend.
Die Zahl der Leistungsempfänger, die mindestens einen Tag Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld erhielten, sank von 65.149 Personen im Jahr 2024 auf 45.942 im Jahr 2025, wie vorläufige Daten des Arbeitsministeriums belegen.
Rückläufige Entwicklung
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Gesamtausgaben wider: Während 2024 noch rund 440 Millionen Euro (ohne Sozialversicherungsbeiträge) für diese Leistungen aufgewendet wurden, waren es 2025 nur noch etwa 376 Millionen Euro.
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Ende 2025 bezogen noch circa 12.100 Personen entsprechende Leistungen, im Jänner 2026 sank diese Zahl auf vorläufig 10.600 Personen – hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Auslaufmodelle.
Die Bildungskarenz wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage im vergangenen Jahr eingestellt. An ihre Stelle tritt 2026 das neue Konzept der Weiterbildungszeit. Im Unterschied zum Vorgängermodell richtet sich die neue Förderung gezielter an Menschen mit geringerer formaler Bildung und unterliegt strengeren Zugangskriterien.
Neue Regelungen
Für das laufende Jahr 2026 sind im Staatshaushalt 150 Millionen Euro für die Weiterbildungszeit reserviert. Voraussichtlich ab 8. Juni können Interessenten ihre Anträge beim Arbeitsmarktservice (AMS) einreichen. Parallel dazu trat Anfang 2026 eine Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose in Kraft.
Seither ist eine Aufstockung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe durch Nebeneinkünfte nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Bei Regelverstößen droht der Verlust finanzieller Unterstützungsleistungen.
Da bis Ende Jänner eine Übergangsregelung galt, konnte das AMS gegenüber der APA noch keine Bilanz zu den Auswirkungen dieser Neuregelung ziehen.