Rund 81.000 Mitglieder gemeldet, nur 1.738 nachgewiesen – jetzt steht ein insolventer Jugendverein vor Millionenforderungen des Staates.
Der Bund Europäischer Jugend (BEJ) sieht sich nach einer Überprüfung der Bundesjugendförderung mit Rückforderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Im Zentrum steht eine massive Diskrepanz bei den Mitgliederzahlen. Während der Verein über Jahre rund 81.000 Mitglieder angegeben hatte, konnte er bei Kontrollen des Familienministeriums lediglich 1.738 Namen nachweisen.
Für den Zeitraum 2021 bis 2025 hat sich der Bund im Insolvenzverfahren bereits mit einer Forderung von mindestens 1.644.878,80 Euro angemeldet. Für die Jahre 2001 bis 2020 empfiehlt die Finanzprokuratur eine zusätzliche Rückforderung von 4.410.250,45 Euro. Insgesamt stehen damit Rückforderungen von bis zu 6.055.129,25 Euro im Raum.
Insolvenz & Rückforderung
Am 8. Juli 2026 wurde über den BEJ ein Konkursverfahren eröffnet. Zuvor hatten Kontrollen des Familienministeriums am 29. Mai und 15. Juni 2026 die massive Diskrepanz bei den Mitgliederzahlen offengelegt. Für eine Basisförderung müssen Jugendorganisationen bundesweit mindestens 3.000 Mitglieder glaubhaft machen können. Für 2021 bis 2025 wurden im Insolvenzverfahren bereits mindestens 1.644.878,80 Euro als Forderung angemeldet; für die Jahre 2001 bis 2020 empfiehlt die Finanzprokuratur eine weitere Rückforderung von 4.410.250,45 Euro.
Das Familienministerium behält sich weitere Schritte gegenüber dem Verein und der Geschäftsführung vor. Die frühere BEJ-Geschäftsführerin Kati Schneeberger hatte gegenüber der „Krone“ zuvor erklärt, dass die verzögerte Förderzusage zur finanziellen Schieflage des Vereins beigetragen habe.
Systemreform geplant
Der Fall zieht nun auch Konsequenzen für das bestehende Fördersystem nach sich. Die geltenden Förderrichtlinien werden einer Überprüfung unterzogen, künftige Regelungen sollen klarer definieren, welche Kriterien für eine Mitgliedschaft gelten, und von Vereinen umfangreichere Nachweise bei der Antragstellung verlangen. Damit soll die Überprüfbarkeit von Förderansuchen verbessert und eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden.
Hintergrund der Reform ist, dass Kontrollen der Bundesjugendförderung zwei Jahre in Folge zu Rückforderungen geführt haben. Mit klareren Mitgliedschaftskriterien und strengeren Nachweispflichten soll das Fördersystem künftig leichter überprüfbar und rechtssicherer werden.