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Razzia

Drogen im Automaten: Zwei Jugendliche im Spital – Behörden schlagen zu

Drogen im Automaten: Zwei Jugendliche im Spital – Behörden schlagen zu
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Zwei Jugendliche im Krankenhaus, Automaten im Visier der Polizei – Salzburg zieht jetzt die Konsequenzen.

Erneut geraten Automatenshops, die verbotene Substanzen vertreiben, ins Visier der Behörden und der Öffentlichkeit.

Am Dienstag führte die Polizei in der Salzburger Altstadt eine gezielte Aktion durch und entfernte illegale Substanzen aus mehreren Automatengeschäften. Auslöser war der Krankenhausaufenthalt zweier Jugendlicher, die zuvor Hexahydrocannabinol, kurz HHC, konsumiert hatten. Bei HHC handelt es sich um eine halbsynthetische Droge, die dem in Cannabis enthaltenen THC in ihrer Wirkung ähnelt und seit 2023 in Österreich unter das Suchtmittelgesetz fällt.

Beschwerden über die als E-Kiosks bekannten Automatenshops, die neben harmlosen Produkten wie Süßigkeiten auch illegale Substanzen feilboten, waren zuletzt aus mehreren Gemeinden eingegangen – darunter Oberndorf bei Salzburg, Hallein und der Landeshauptstadt Salzburg. Der Gesundheitszustand der beiden betroffenen Jugendlichen hatte die Behörden alarmiert. Die E-Kiosks stehen seit Monaten in der Kritik, weil sie trotz ihrer scheinbar harmlosen Aufmachung offenbar gezielt auch verbotene Produkte absetzen.

Politische Reaktion

Die Polizei war auf Hinweis der Lebensmittelaufsicht tätig geworden und räumte die betroffenen Standorte vollständig aus. Auf politischer Ebene meldeten sich FPÖ-Landesvize Marlene Svazek sowie Wolfgang Fürweger, zuständig für die Lebensmittelaufsicht, zu Wort. Svazek kündigte an, dass gegen jene Unternehmer vorgegangen werden soll, die durch bewusst verharmlosende Verpackungen und manipulative Marketingstrategien Jugendliche in Gefahr bringen.

Svazek ließ dabei keinen Zweifel an ihrer Haltung: „Wer junge Menschen aus blanker Profitgier durch verniedlichende Verpackungen und manipulatives Marketing verführt, ihre Gesundheit zu gefährden, hat seine Unternehmereigenschaft verwirkt.“ Nach österreichischer Gewerbeordnung ist die Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn der Gewerbeinhaber infolge schwerwiegender Verstöße gegen Schutzinteressen wie die Hintanhaltung des Suchtgiftkonsums die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt. Die Salzburger Landesregierung prüft nun rechtliche Schritte, um betroffenen Betreibern die Gewerbeberechtigung zu entziehen. Fürweger betonte seinerseits, dass die Kontrollen in der Salzburger Altstadt konsequent fortgesetzt werden müssten, um weiteren Gefährdungen entgegenzuwirken.

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KO KOSMO-Redaktion
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