Wiens umstrittene Einrichtung für jugendliche Intensivtäter steht auf wackeligem rechtlichem Fundament – mit möglicherweise teuren Folgen.
Ein Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt stellt die rechtliche Grundlage der Wiener „Auszeit-WG“ grundlegend infrage und löst damit eine breite Debatte über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Einrichtung aus.
Das Gutachten, das im Februar erarbeitet und dem Justizministerium übermittelt wurde, äußert erhebliche Bedenken gegenüber der Anwendung des Heimaufenthaltsgesetzes als Rechtsgrundlage für die „Auszeit-WG“. Die Einrichtung nahm am 13. Juli ihren Betrieb auf und ermöglicht es, jugendliche Intensivtäter unter 14 Jahren für bis zu drei Monate anzuhalten, um weiteren Straftaten vorzubeugen. Das Heimaufenthaltsgesetz ist jedoch seinem ursprünglichen Zweck nach auf psychisch kranke oder geistig beeinträchtigte Personen ausgerichtet – nicht auf die Prävention von Kriminalität durch Minderjährige.
Die rechtliche Problematik wird durch einen weiteren Aspekt verschärft: Die Auszeit-WG verfügt über maximal zwei Betreuungsplätze, obwohl das Heimaufenthaltsgesetz für die Anwendbarkeit seiner Bestimmungen grundsätzlich eine Mindestkapazität von drei Plätzen in einer Einrichtung vorsieht.
Verfassungswidrig?
Verfassungsjurist Heinz Mayer formuliert seine Einschätzung unmissverständlich: „Derzeit ist eine solche Freiheitsbeschränkung, wie sie gehandhabt wird, ohne Grundlage und daher verfassungswidrig.“ Diese Bewertung hat weitreichende Konsequenzen: Sollten betroffene Jugendliche rechtlich gegen ihre Unterbringung vorgehen, könnten finanzielle Entschädigungsansprüche entstehen. Darüber hinaus wäre der Weg für eine Verfassungsbeschwerde offen.
Eine Sprecherin der Wiener Kinder- und Jugendhilfe MA 11 hält dagegen: Die gesetzliche Grundlage sei in Abstimmung mit dem Justizministerium gewählt worden, das Gutachten bringe aus Sicht der Behörde keine neuen Erkenntnisse.
Neuer Rechtsrahmen
Justizministerin Anna Sporrer arbeitet unterdessen an einem neuen gesetzlichen Rahmen, der die bestehende Lücke schließen soll. Ihr Sprecher betonte dabei: „Ob der/die Unmündige bereits straffällig geworden ist, und ob die Freiheitsbeschränkung (auch) der Prävention weiterer Straftaten dient, soll nach dem neuen Gesetz keine Rolle spielen.“ Kritik an der „Auszeit-WG“ kommt auch aus der Fachwelt: Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier sowie der OBDS (Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit) stellen das Projekt in seiner Grundkonzeption in Frage.