Wien dreht Airbnb den Hahn zu – und setzt dabei auf ein Mittel, das europaweit Schule machen könnte.
Ab dem 1. Jänner 2027 gelten in Wien deutlich strengere Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb. Künftig dürfen nur noch Objekte, die in einem eigens einzurichtenden städtischen Verzeichnis registriert sind, für touristische Zwecke angeboten werden. Darüber hinaus legt die Stadt fest, dass höchstens 20 Prozent des verfügbaren Wohnraums für Kurzzeitvermietungen genutzt werden darf.
Laut dem unabhängigen Datenprojekt Inside Airbnb sind aktuell mehr als 13.300 Wohnungen in Wien über Airbnb inseriert. Aktuellen Auswertungen zufolge werden rund 1,4 Prozent des Wiener Wohnungsbestands über Airbnb angeboten, was in absoluten Zahlen etwa 3.000 Wohnungen entspricht, die dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt entzogen sind.
Ziel der Maßnahmen ist es, der zunehmenden Umwidmung von regulärem Wohnraum in de-facto-Beherbergungsbetriebe entgegenzuwirken. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Wiener Registergesetz
Die rechtliche Grundlage dafür soll noch im November mit dem Beschluss des neuen Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetzes geschaffen werden. Für bestehende Anbieter ist eine Übergangsfrist bis Ende des ersten Quartals 2027 vorgesehen, innerhalb derer die Eintragung in das neue Register zu erfolgen hat.
Bürgermeister Michael Ludwig erläuterte die Stoßrichtung der Regelung im Rahmen des „Wien heute“-Sommergesprächs: „Das werden wir jetzt einschränken, dass zumindest 80 Prozent der Wohnungen auch für Wohnungen genutzt werden und nicht für Kurzzeitvermietungen.“ Zugleich betonte er, dass die Neuregelung eine wirksamere Kontrolle ermöglichen solle – „damit die Stadt eine bessere Kontrolle habe, ob die zulässige Gesamtdauer von 90 Tagen auch nicht überschritten werde.“
EU-weite Regulierung
Auch auf europäischer Ebene zeichnet sich eine Verschärfung des Regulierungsrahmens ab. Die EU-Kommission arbeitet im Rahmen des sogenannten „Affordable Housing Act“ an einer europaweiten Harmonisierung der Vorschriften für Kurzzeitvermietungen. Hintergrund sind die teils erheblich unterschiedlichen nationalen und kommunalen Regelungen, die in Städten wie Paris, Barcelona und Venedig bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt haben.
Die geplante Vereinheitlichung soll nicht nur Rechtssicherheit schaffen, sondern auch dem in vielen beliebten Tourismusdestinationen spürbaren Wohnungsmangel und dem damit verbundenen Anstieg der Mietpreise entgegenwirken.