Akzeptieren, ablehnen, Einstellungen öffnen: Cookie-Fenster gehören zum täglichen Surfen. Neue EU-Pläne sollen die Klickerei reduzieren. Doch entscheidend ist auch, welche Datennutzung künftig ohne Nachfrage erlaubt sein soll.
Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Oktober 2026 seine Verhandlungsposition zur Reform digitaler Vorschriften beschlossen. Ein Teil des sogenannten Digital-Omnibus-Pakets betrifft Cookies und andere Technologien, die Informationen auf Smartphones oder Computern speichern oder auslesen.
Für Nutzer könnte sich dadurch einiges vereinfachen. Ein fertiges Gesetz liegt allerdings noch nicht vor. Der Ratsbeschluss legt die Position der Mitgliedstaaten für die Verhandlungen mit dem Europaparlament fest. Einen verbindlichen Starttermin für neue Cookie-Regeln gibt es bisher nicht.
Vier Monate Ruhe
Ein besonders alltagsnaher Punkt steht im aktuellen Ratsentwurf: Wer eine Zustimmungsanfrage ablehnt, soll mindestens vier Monate lang nicht erneut um eine Einwilligung für denselben Zweck gebeten werden. Die Ablehnung soll mit einem Klick oder einer gleichwertigen einfachen Funktion möglich sein.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Frist von mindestens sechs Monaten vorgeschlagen. Im aktuellen Ratstext sind es vier Monate. Welche Regelung am Ende beschlossen wird, ist noch offen.
Weniger Nachfragen
Zusätzlich sollen bestimmte Anwendungen ohne Zustimmung auskommen dürfen. Dazu gehören unter festgelegten Voraussetzungen Formen der Reichweitenmessung sowie notwendige Sicherheitsfunktionen.
Bei der Reichweitenmessung geht es beispielsweise darum, zusammengefasste Informationen über die Nutzung eines Angebots zu erstellen. Der Entwurf sieht dafür Grenzen vor, etwa bei der Weiterverwendung, der Verknüpfung von Daten und dem Verfolgen von Nutzern außerhalb des gemessenen Angebots.
Wie oft ein Artikel gelesen wurde, ist etwas anderes als ein persönliches Profil über die besuchten Websites. Eine allgemeine Freigabe für beliebiges Werbetracking lässt sich aus den geplanten Ausnahmen nicht ableiten.
Werbung bleibt
Auch ein anderer Unterschied ist wichtig: Cookies abzulehnen bedeutet nicht, dass anschließend keine Werbung mehr erscheint. Anzeigen können zum Inhalt einer Seite passen, ohne auf einem persönlichen Surfprofil zu beruhen.
Der Ratsentwurf unterscheidet solche kontextbezogenen Anzeigen ausdrücklich von Profiling. Weniger Tracking bedeutet deshalb nicht automatisch weniger Werbung.
Was heute gilt
In Österreich brauchen technisch notwendige Cookies bereits heute grundsätzlich keine Einwilligung. Dazu zählen etwa Funktionen für den Warenkorb oder den Login-Status. Verwendet eine Website ausschließlich notwendige Cookies, ist laut Datenschutzbehörde auch kein Zustimmungsbanner erforderlich.
Für technisch nicht notwendige Cookies muss grundsätzlich vorab eine wirksame Einwilligung eingeholt werden. Bloßes Weitersurfen reicht dafür nicht aus. Vorangekreuzte Zustimmungsfelder sind unzulässig.
Ablehnen muss nach den Vorgaben der österreichischen Datenschutzbehörde genauso einfach möglich sein wie Zustimmen. Nutzer dürfen dafür nicht erst mehrere zusätzliche Menüebenen durchlaufen müssen. Auch ein späterer Widerruf muss so einfach sein wie die ursprüngliche Einwilligung.
Bezahlen oder zustimmen
Manche Nachrichtenseiten bieten einen kostenpflichtigen Zugang als Alternative zur Zustimmung zu bestimmter Datenverarbeitung an. Solche „Pay or okay“-Modelle sind von einer gewöhnlichen Bezahlschranke zu unterscheiden und an rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Der aktuelle Ratsbeschluss schafft diese Modelle weder pauschal ab noch erklärt er sämtliche Varianten für zulässig.
Schutz bleibt entscheidend
Die europäischen Datenschutzinstitutionen unterstützen grundsätzlich das Ziel, die Vielzahl der Zustimmungsfenster und die damit verbundene Entscheidungsmüdigkeit zu reduzieren. In ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag begrüßten sie begrenzte zusätzliche Ausnahmen, äußerten aber auch Bedenken zu anderen Teilen des Gesamtpakets.
Für Nutzer in Österreich gilt vorerst die bestehende Rechtslage. Die EU-Pläne könnten das Surfen bequemer machen. Ob und unter welchen Bedingungen weniger nachgefragt werden muss, entscheidet sich jedoch erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.