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Vermögensaufbau

Zukunftsdepot: Warum beim 500-Euro-Bonus fürs Kind Kosten bleiben

Zukunftsdepot: Warum beim 500-Euro-Bonus fürs Kind Kosten bleiben
(Symbolbild FOTO: iStock)
5 Min. Lesezeit |

500 Euro Startkapital und steuerliche Vorteile: Das geplante Zukunftsdepot soll Kindern in Österreich den Vermögensaufbau erleichtern. Doch kostenlose Depotführung bedeutet nicht, dass die gesamte Geldanlage gratis ist. Auch bei der Steuerbefreiung müssen Familien genauer hinsehen.

Die Bundesregierung hat weitere Eckpunkte zum Zukunftsdepot vorgestellt. Ab dem 1. Juli 2027 sollen Eltern für minderjährige Kinder ein steuerlich begünstigtes Wertpapierdepot eröffnen können. Für berechtigte Kinder, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden, ist zusätzlich ein einmaliges staatliches Startguthaben von 500 Euro vorgesehen.

Das Gesetzespaket ist noch nicht beschlossen. Gebühren, Steuerregeln und Anspruchsvoraussetzungen müssen daher endgültig gesetzlich festgelegt werden.

Kosten bleiben

Nach den präsentierten Plänen sollen teilnehmende Banken die Depotführung kostenlos anbieten. Weitere Kosten der Veranlagung sollen jedoch möglich sein. Laut den veröffentlichten Angaben aus dem Regierungsgespräch ist dafür eine Begrenzung auf ein Prozent jährlich vorgesehen.

Was diese Grenze konkret umfasst und welche Produktkosten darin berücksichtigt werden, muss der Gesetzesentwurf klären. Familien sollten später insbesondere auf laufende Fondskosten, mögliche Kaufgebühren und die ausgewiesenen Gesamtkosten achten.

Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung: Ein Prozent von 10.000 Euro sind 100 Euro pro Jahr. Bei einem Depotwert von 20.000 Euro wären es 200 Euro. Das sind Rechenbeispiele und keine bereits feststehenden Gebühren eines bestimmten Zukunftsdepots.

Langfristige Wirkung

Laufende Kosten mindern nicht nur den aktuellen Depotwert. Auch der Betrag, der in den folgenden Jahren Erträge erwirtschaften könnte, fällt dadurch niedriger aus.

Ein vereinfachtes Modell: Werden 10.000 Euro einmalig für 18 Jahre angelegt und steigt der Wert vor Kosten jedes Jahr um genau vier Prozent, ergeben sich ohne Kosten rund 20.258 Euro. Bleiben nach laufenden Kosten rechnerisch nur drei Prozent jährlicher Wertzuwachs, wären es rund 17.024 Euro.

Der Unterschied beträgt etwa 3.234 Euro. Die Berechnung veranschaulicht ausschließlich den Kosteneffekt. Sie unterstellt konstante Wertzuwächse, berücksichtigt weder Steuern noch Inflation und ist keine Prognose für das Zukunftsdepot.

Steuerliche Grenzen

Die Regierung kündigt eine Befreiung bestimmter Wertzuwächse von der Kapitalertragsteuer bis zum 18. Geburtstag an. Für entsprechende Wertpapiererträge beträgt diese grundsätzlich 27,5 Prozent.

Die Begünstigung soll nach den bislang veröffentlichten Informationen allerdings laufende Zinsen und ausgeschüttete Dividenden nicht umfassen. Die Aussage, sämtliche Erträge im Zukunftsdepot seien automatisch steuerfrei, wäre deshalb zu weitgehend.

Wie unterschiedliche Fonds und deren Erträge genau behandelt werden, muss der endgültige Gesetzestext zeigen. Für einen späteren Vergleich zählt deshalb, was nach Kosten und Steuern tatsächlich übrig bleibt.

Kleine Sparraten

Pro Kind sollen insgesamt bis zu 5.000 Euro jährlich eingezahlt werden dürfen. Diese Obergrenze gilt gemeinsam für Beiträge von Eltern, Großeltern, Paten und anderen Personen.

Familien müssen diesen Betrag nicht ausschöpfen. Schon kleinere regelmäßige Einzahlungen ergeben über einen langen Zeitraum einen nennenswerten Grundstock:

25 Euro monatlich über 18 Jahre: 5.400 Euro eigene Einzahlungen.
50 Euro monatlich über 18 Jahre: 10.800 Euro eigene Einzahlungen.

Diese Beträge enthalten weder Gewinne noch Verluste, Gebühren oder einen staatlichen Bonus. Beginnt das Sparen später, verkürzt sich der Zeitraum entsprechend. Geld für laufende Rechnungen und kurzfristige Notfälle sollte wegen der vorgesehenen Bindung nicht dafür eingeplant werden.

Geld gehört dem Kind

Das Vermögen soll von Anfang an dem Kind gehören und grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gebunden bleiben. Eltern können die 500 Euro daher nicht für laufende Familienausgaben verwenden.

Ab dem 18. Geburtstag soll der junge Erwachsene selbst über die Verwendung entscheiden können. Ob das Geld für Ausbildung, Führerschein oder Wohnung eingesetzt wird, liegt dann grundsätzlich bei ihm. Auch eine Fortführung der Veranlagung soll möglich sein.

Verluste möglich

Für das Zukunftsdepot sind regulierte Investmentfonds nach dem europäischen UCITS-Regelwerk vorgesehen. Einzelaktien, Kryptowährungen und Spekulationsprodukte sollen ausgeschlossen sein.

Auch regulierte Fonds unterliegen jedoch Wertschwankungen. Eine lange Laufzeit garantiert weder einen Gewinn noch einen bestimmten Auszahlungsbetrag zum 18. Geburtstag. Entscheidend werden die konkrete Anlage, ihre Risiken und ihre Kosten sein.

Bonus mit Bedingungen

Ältere Kinder unter 18 Jahren sollen das Depot ebenfalls nutzen können, erhalten nach den bisherigen Plänen aber keinen staatlichen Startbonus.

Für die 500 Euro sind außerdem persönliche Voraussetzungen vorgesehen. Laut einem vom ORF wiedergegebenen Regierungspapier sollen österreichische Staatsbürger und rechtlich gleichgestellte Personen anspruchsberechtigt sein. Genannt werden EU-/EWR-Bürger, Schweizer sowie Asylberechtigte.

Bis zur Volljährigkeit sollen zudem 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden müssen. Wie diese Voraussetzung geprüft wird und welche Folgen ein späterer Umzug ins Ausland hätte, ist noch gesetzlich zu klären. Allein eine Geburt in Österreich lässt deshalb derzeit keine sichere Anspruchszusage zu.

Start ohne Depot

Eröffnen Eltern bis zum dritten Geburtstag kein Zukunftsdepot, soll das staatliche Startguthaben automatisch im Bundesschatz angelegt werden. Ein späterer Wechsel zu einem Wertpapierdepot bei einer teilnehmenden Bank soll möglich bleiben.

Vor einer Eröffnung sollten Familien die endgültigen Bedingungen vergleichen: Welche Kosten fallen insgesamt an? Welche Erträge sind steuerbegünstigt? Welche Risiken hat der angebotene Fonds? Und was passiert bei einem Wohnsitzwechsel? Die passenden Antworten müssen das Gesetz und die konkreten Angebote der Anbieter liefern.

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KO KOSMO-Redaktion
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