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Nachzahlung

135 Millionenschaden für den Staat: Tausende Arbeitslose dürfen auf Geld hoffen

135 Millionenschaden für den Staat: Tausende Arbeitslose dürfen auf Geld hoffen
(FOTO: iStock, zVg.)
2 Min. Lesezeit |

Drei Prozent zu viel abgezogen: Der Fall einer Oberösterreicherin zwingt das AMS zum Umdenken und die Staatskasse zum Zahlen.

Das AMS muss bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes sozial gestaffelte Beiträge berücksichtigen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof am 3. Juli 2026 entschieden. Die Folge: Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen rund 135 Millionen Euro an Betroffene zurückfließen.

Fall aus Oberösterreich

Ins Rollen gebracht hat die Angelegenheit eine Frau aus Oberösterreich, über deren Fall die Zeitung „Heute“ berichtete. Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit hatte sie monatlich 1.123,86 Euro brutto verdient. Ab Jänner 2022 erhielt sie eine Berechnung über 21,09 Euro pro Tag.

Das AMS brachte dabei pauschal 3 Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag in Abzug, obwohl bei diesem Einkommen wegen der damaligen Freigrenze von 1.828 Euro gar kein Beitrag fällig gewesen wäre. Das Nettoeinkommen, das der Berechnung zugrunde lag, fiel dadurch zu niedrig aus.

Die Frau bekämpfte die Berechnung. Das Bundesverwaltungsgericht gab im Oktober 2023 zunächst noch dem AMS recht. Der Verwaltungsgerichtshof kam am 3. Juli 2026 zum gegenteiligen Ergebnis: Sozial gestaffelte Versicherungsbeiträge sind bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen.

Zudem muss der Bund der Frau Verfahrenskosten in Höhe von 1.346,40 Euro ersetzen. Die Berechnungspraxis, um die es ging, beruht auf einer gesetzlichen Regelung aus der Zeit einer schwarz-blauen Bundesregierung.

Geplante Rückzahlungen

Nach der aktuellen Planung soll das AMS eine sechsstellige Zahl an Fällen eigenständig prüfen und die Nachzahlungen abwickeln. Betroffen sind Leistungen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2027. Damit Ansprüche während der Aufarbeitung nicht verjähren, sollen die Fristen rückwirkend ab dem 22. September 2026 gehemmt werden.

Die Regierung arbeitet an einer gesetzlichen Grundlage für die Rückzahlungen. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) spricht von einer rechtlichen Klarstellung, die nun sorgfältig aufgearbeitet werden müsse. Ziel sei eine rechtssichere Lösung und eine geordnete Umsetzung.

Wie die „Krone“ berichtet, sind über die kommenden drei Jahre rund 135 Millionen Euro nachzuzahlen. Für viele Betroffene könnte die Entscheidung finanzielle Folgen haben: Wer über Jahre zu wenig Arbeitslosengeld bekommen hat, darf auf eine Nachzahlung hoffen.

Wie hoch der einzelne Betrag ausfällt, hängt von der jeweiligen Berechnung ab. Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl fordert Tempo: „Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro.“

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KO KOSMO-Redaktion
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