Ab 1. November hängt auf Österreichs Straßen alles vom Wetter ab. Wer dann falsch bereift fährt, riskiert mehr als nur einen Rutscher.
Mit 1. November beginnt in Österreich erneut die Zeit der situationsabhängigen Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee, Schneematsch oder Eis ohne passende Ausrüstung unterwegs ist, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Betroffen sind Pkw, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos. Die Regelung bleibt bis 15. April 2027 in Kraft. Entscheidend sind die Verhältnisse auf der Straße: Liegen Schnee, Schneematsch oder Eis, braucht es an allen vier Rädern Winterreifen. Ist die Fahrbahn trocken, dürfen weiterhin Sommerreifen montiert bleiben.
Straßenlage entscheidet
Im Zeitraum zwischen 1. November und 15. April 2027 hängt die Ausrüstungspflicht für die genannten Fahrzeugklassen von der jeweiligen Straßenlage ab. Maßgeblich ist der Zustand der Fahrbahn. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis führt an Winterreifen auf sämtlichen Rädern kein Weg vorbei. Auf trockener Straße ist die Fahrt mit Sommerreifen zulässig.
Fährt jemand bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen, drohen laut ÖAMTC rund 100 Euro Strafe. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind theoretisch bis zu 10.000 Euro möglich. Verursacht ein Lenker mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn einen Unfall, kann ihm ein Mitverschulden angelastet werden. Die Haftpflichtversicherung darf unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 11.000 Euro zurückfordern.
Vorgaben für Reifen
Für Winterreifen ist eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern vorgeschrieben. Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind und den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Als Alternative kommen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern infrage, allerdings nur dann, wenn die Straße durchgehend oder fast zur Gänze mit Schnee oder Eis bedeckt ist.