Ab 1. November gilt auf Österreichs Straßen die Winterreifenpflicht – dabei beginnt die gefährlichste Phase oft schon vor dem ersten Schnee.
Mit 1. November tritt in Österreich die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Die Versicherung Uniqa appelliert an Autofahrer, den Reifenwechsel nicht auf den ersten Schneefall zu verschieben. Andernfalls drohen Strafen und ein höheres Unfallrisiko.
Nach Angaben der Uniqa passieren die meisten Unfälle, die auf ungeeignete Reifen zurückgehen, nicht erst mitten im Winter, sondern schon zwischen November und Anfang Dezember. Viele Lenker unterschätzen die Gefahren dieser Übergangsphase. Dabei können Winterreifen in diesen Wochen die Sicherheit auf der Straße spürbar verbessern.
Geltende Vorgaben
Rechtlich gilt ab dem 1. November die situative Winterreifenpflicht: Sobald Schnee, Schneematsch oder Eis im Spiel sind, müssen alle vier Räder mit Winterreifen bestückt sein. Zulässig sind Modelle mit der Kennzeichnung „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ ebenso wie solche mit Schneeflockensymbol. Das trifft auch auf entsprechend markierte Ganzjahresreifen zu.
Das Gesetz verlangt eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialreifen beziehungsweise 5 Millimetern bei Diagonalreifen. Wer mit weniger Profil unterwegs ist, wird rechtlich so behandelt, als fahre er mit Sommerreifen.
Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der Uniqa, erläutert: „Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher. Nebel, Nässe, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeinträchtigen.“
Zugleich mahnt er: „Wer mit dem Reifenwechsel wartet, bis der erste Schnee fällt, ist oft zu spät dran. Entscheidend für die Sicherheit ist nicht der Blick auf den Kalender oder die Wetter-App, sondern die tatsächlichen Fahrbedingungen.“ Die Uniqa rät dazu, Winterreifen zeitgerecht aufzuziehen und ihren Zustand regelmäßig zu kontrollieren: „Denn wer rechtzeitig auf Winterreifen wechselt, erhöht die Sicherheit für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.“
Drohende Strafen
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Verwaltungsstrafen zwischen 90 und 100 Euro rechnen. Wird dadurch jemand anderer im Straßenverkehr gefährdet, können es bis zu 10.000 Euro sein.
Kommt es bei winterlichen Verhältnissen mit ungeeigneten Reifen zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ihre Leistung kürzen oder ganz streichen, sofern die falsche Bereifung unfallursächlich war. Die Haftpflichtversicherung kommt zwar für Forderungen unbeteiligter Dritter auf, kann sich das Geld unter bestimmten Voraussetzungen aber im Regressweg vom Verursacher zurückholen.
Auch für Firmenwagen gilt die Winterreifenpflicht: Der Dienstgeber hat verkehrssichere Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Der jeweilige Lenker wiederum muss sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass die Bereifung den Vorschriften entspricht.