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Bargeldlimit

Bargeld-Bremse aus Brüssel: Diese Zahlungen sind bald tabu

Bargeld-Bremse aus Brüssel: Diese Zahlungen sind bald tabu
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2 Min. Lesezeit |

Der Geldkoffer beim Autokauf hat bald ausgedient: Die EU zieht eine Linie, die Händler und Käufer gleichermaßen betrifft. Der Stichtag steht fest.

Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der gesamten EU eine einheitliche Obergrenze für gewerbliche Barzahlungen: Bei 10.000 Euro ist Schluss. Teilzahlungen werden zusammengerechnet, Ausnahmen gibt es für Privatverkäufe und für Bareinzahlungen bei Banken.

Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2024/1624. Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Händler und Dienstleister in sämtlichen Mitgliedstaaten grundsätzlich keine Barzahlungen mehr entgegennehmen, die 10.000 Euro oder mehr betragen. Den einzelnen Staaten steht es frei, nationale Untergrenzen festzulegen.

Die Obergrenze betrifft bestimmte geschäftliche Zahlungen. Teilbeträge, die zu ein und demselben Geschäft gehören, werden addiert: Wer 15.000 Euro schuldet, kann den Kaufpreis nicht auf mehrere Barzahlungen stückeln, um die Grenze zu umgehen.

Beim Kauf eines Autos um 25.000 Euro wäre der gesamte Barbetrag künftig unzulässig, die Zahlung muss in anderer Form erfolgen, etwa per Überweisung. Strengere, also niedrigere nationale Limits dürfen die EU-Staaten beschließen.

Wichtige Ausnahmen

Für Geschäfte zwischen Privatpersonen gilt eine bedeutende Ausnahme: Barbeträge über 10.000 Euro bleiben zulässig, solange weder Käufer noch Verkäufer gewerblich oder beruflich handeln. Auch Bareinzahlungen bei Kreditinstituten fallen nicht unter die Obergrenze.

Wer etwa 15.000 Euro Bargeld zur Bank bringt, darf das Geld weiterhin einzahlen. Bei größeren Summen können die Banken allerdings Nachweise über die Herkunft verlangen.

Niedrigere Schwelle

Die neuen EU-Regeln beschränken sich nicht auf besonders hohe Beträge. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeschäften ab 3.000 Euro können Unternehmen, die den Geldwäschevorgaben unterliegen, verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen, etwa anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.

Eine Barzahlung von 3.000 Euro ist damit nicht generell verboten. Ebenso wenig muss bei jedem Einkauf ab diesem Betrag automatisch ein Ausweis vorgezeigt werden. Entscheidend sind die Art des Geschäfts und die jeweiligen Pflichten des Unternehmens.

In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Mit dem 10. Juli 2027 kommt eine hinzu: Gewerbliche Barzahlungen ab 10.000 Euro sind dann grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Im alltäglichen Einkauf ändert sich wenig.

Bei größeren Anschaffungen wie teuren Autos, Schmuck oder ähnlichen Gütern müssen Konsumenten die neue Grenze künftig aber beachten.

Bargeld bleibt erlaubt, endet bei gewerblichen Geschäften jedoch unterhalb der fünfstelligen Marke.

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KO KOSMO-Redaktion
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