Heute bestellen, später zahlen: Kurz vor Black Friday und dem Weihnachtsshopping ändern sich in Österreich die Regeln für viele Ratenkäufe und Zahlungsaufschübe. Ab 20. November 2026 greifen strengere Vorgaben – auch bei zahlreichen zinsfreien Angeboten. Was Käufer wissen sollten und welche Ausnahmen bleiben.
Die Winterjacke in drei Raten, das neue Handy mit monatlicher Zahlung und die Weihnachtsgeschenke erst nach der Lieferung bezahlen: Beim Onlinekauf lässt sich die Rechnung oft bequem verschieben. Doch während jeder einzelne Betrag überschaubar wirken kann, belasten mehrere Einkäufe gemeinsam das Budget der kommenden Monate.
Mit dem Verbraucherkreditgesetz 2026 wird der Schutz bei solchen Finanzierungen ausgeweitet. Die bereits beschlossenen Regeln gelten grundsätzlich für neue Verträge und Kreditierungen ab dem 20. November. Damit treten sie eine Woche vor dem Black Friday am 27. November 2026 in Kraft.
Mehr Schutz
Das neue Gesetz erfasst auch unentgeltliche Kreditierungen und Kleinkredite, die bisher teilweise vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen waren. Die bisherige Ausnahme für Kreditbeträge unter 200 Euro entfällt. Dadurch werden auch zahlreiche Angebote nach dem Prinzip „Buy now, pay later“ stärker reguliert.
Ein zinsfreies Angebot fällt künftig also nicht automatisch aus dem Verbraucherkreditrecht heraus. Entscheidend bleibt allerdings, wie die Finanzierung gestaltet ist. Nicht jeder Rechnungskauf wird gleich behandelt.
Genauer geprüft
Bei den erfassten Finanzierungen werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft. Anbieter müssen beurteilen, ob Kunden ihre Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich wie vereinbart erfüllen können. Fällt die Prüfung negativ aus, darf der Kredit nicht vergeben werden.
Für Käufer kann das bedeuten, dass eine gewünschte Ratenzahlung bei einem neuen Einkauf nicht angeboten oder abgelehnt wird. Daraus folgt jedoch nicht, dass künftig bei jedem Rechnungskauf automatisch ein Einkommensnachweis verlangt wird. Welche Informationen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Angebot und den gesetzlichen Anforderungen ab.
Kleine Raten
Warum der Blick auf alle laufenden Verpflichtungen wichtig ist, zeigt ein fiktives Beispiel ohne Zinsen und Gebühren: Winterkleidung kostet 180 Euro, Elektronik 360 Euro und Weihnachtsgeschenke weitere 240 Euro. Werden alle drei Käufe gleichzeitig in jeweils drei gleich hohen Monatszahlungen beglichen, ergibt sich folgende Belastung:
- Winterkleidung: dreimal 60 Euro.
- Elektronik: dreimal 120 Euro.
- Weihnachtsgeschenke: dreimal 80 Euro.
Zusammen sind das 260 Euro pro Monat über drei Monate – bei einem Gesamtkaufpreis von 780 Euro. Kommen weitere Einkäufe hinzu, treffen neue Zahlungen auf bereits laufende Verpflichtungen.
Eine genehmigte Finanzierung ersetzt deshalb keine eigene Haushaltsrechnung. Entscheidend ist, was nach Miete, Energie, Lebensmitteln und anderen Fixkosten tatsächlich für zusätzliche Ausgaben bleibt.
Zinsfrei bleiben?
Die Reform verbietet weder Ratenkäufe noch zinsfreie Finanzierungen. Ein bisher kostenloses Angebot wird durch das Gesetz auch nicht automatisch kostenpflichtig.
Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen pünktlicher und verspäteter Zahlung: Auch bei einem zinsfreien Angebot können bei Zahlungsverzug zusätzliche Kosten entstehen. Welche verrechnet werden dürfen, richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Käufer sollten deshalb nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf Zahlungsfristen und Verzugsbedingungen achten.
Ausnahmen bleiben
Bestimmte zins- und gebührenfreie Zahlungsaufschübe können weiterhin vom neuen Regelwerk ausgenommen sein. Das betrifft unter bestimmten Voraussetzungen Fälle, in denen der Händler selbst eine Zahlungsfrist gewährt, ohne dass ein Dritter einen Kredit anbietet.
Grundsätzlich setzt diese Ausnahme voraus, dass der gesamte Preis spätestens 50 Tage nach Lieferung der Ware beziehungsweise Erbringung der Dienstleistung bezahlt wird. Begrenzte, gesetzeskonforme Kosten bei Zahlungsverzug stehen der Ausnahme nicht grundsätzlich entgegen.
Für bestimmte große Onlineanbieter gelten strengere Bedingungen: Hier muss die vollständige Zahlung bereits innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Leistung erfolgen. Zusätzlich darf kein Dritter den Zahlungsanspruch erwerben.
Ob eine Ausnahme greift, hängt somit unter anderem von Unternehmensgröße, Zahlungsfrist und Vertragsgestaltung ab. Allein die Bezeichnung „Kauf auf Rechnung“ beantwortet diese Frage nicht.
Automatisch abgelehnt
Bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung, die auf automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beruht, erhalten Verbraucher zusätzliche Rechte. Dazu gehört, menschliches Eingreifen aufseiten des Kreditgebers zu verlangen, die Entscheidung erläutert zu bekommen und eine Überprüfung anzustoßen.
Wird ein Antrag aufgrund einer Datenbankabfrage abgelehnt, muss der Anbieter außerdem unverzüglich und kostenlos über das Ergebnis der Abfrage, die verwendete Datenbank und die berücksichtigten Datenkategorien informieren. Das ermöglicht eine Überprüfung, begründet aber keinen Anspruch auf eine Finanzierung.
Klare Zustimmung
Auch die Vorgaben für Informationen und Werbung werden verschärft. Verbraucher sollen die Bedingungen einer Finanzierung besser verstehen und Angebote leichter vergleichen können. Bestimmte Werbeaussagen, die etwa eine Verbesserung der finanziellen Situation durch einen Kredit suggerieren, sind unzulässig.
Für die Kreditaufnahme braucht es außerdem eine ausdrückliche Zustimmung. Eine voreingestellte Option allein reicht dafür nicht aus. Wer beim Bezahlen eine Finanzierung auswählt, sollte deshalb genau prüfen, welchem Vertrag er zustimmt.
Bestehende Verträge
Für bereits vor dem 20. November 2026 geschlossene beziehungsweise gewährte Kredite gelten grundsätzlich die bisherigen Bestimmungen weiter. Einzelne neue Vorschriften erfassen allerdings auch bestimmte noch laufende Verträge auf unbestimmte Zeit.
Ein bestehender Ratenkauf wird durch die Reform weder automatisch aufgehoben noch pauschal neu geprüft. Bereits vereinbarte Zahlungsverpflichtungen verschwinden nicht.
Vorher prüfen
Vor einer Bestellung mit späterer Zahlung helfen fünf Fragen:
- Gesamtpreis: Wie viel muss ich einschließlich aller vereinbarten Kosten bezahlen?
- Fälligkeit: Wann werden welche Beträge abgebucht oder überwiesen?
- Laufende Raten: Welche anderen Zahlungen belasten mein Budget bereits?
- Verzug: Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung?
- Vertragspartner: Gewährt der Händler selbst den Zahlungsaufschub oder schließe ich einen Vertrag mit einem Finanzierungsanbieter?
Die neuen Regeln sollen viele Finanzierungen transparenter machen und eine nicht tragbare Kreditvergabe verhindern. Für den eigenen Einkauf bleibt trotzdem entscheidend: Eine kleine Monatsrate macht den Kaufpreis nicht kleiner – sie verteilt ihn auf spätere Zahlungstermine.