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Vergewaltigungsprozess

Dating-Falle: Urteil für 22-fachen Vergewaltiger gefallen

Dating-Falle: Urteil für 22-fachen Vergewaltiger gefallen
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Falsche Identitäten, Dating-Portale, eine Wohnung in Lichtenberg. Jahrelang blieb der Mann unbemerkt, bis ein Hinweis aus Niedersachsen kam.

Das Landgericht Berlin hat einen 69-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Hintergrund sind 22 Vergewaltigungen an Frauen, die der Mann zuvor betäubt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehreren Opfern muss der Verurteilte Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe bezahlen. Die Sicherungsverwahrung sei notwendig, da der Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der Vorsitzende Richter Jakob Weber sagte, der Angeklagte habe „bewusst nach Opfern gesucht“. Weber sprach außerdem von einem Verfahren, „das alle Beteiligten mitgenommen habe.“

Schuldig gesprochen wurde der geständige Mann wegen Vergewaltigung in 22 Fällen und gefährlicher Körperverletzung. In einigen Fällen kam die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen hinzu. Im Wesentlichen schloss sich die Kammer damit der Staatsanwaltschaft an, die 13 Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung beantragt hatte.

Verteidiger Jochen Schöfthaler hatte für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren plädiert. Die Sicherungsverwahrung sollte aus seiner Sicht allenfalls vorbehalten bleiben.

Tatablauf

Gegenstand des Verfahrens waren Übergriffe auf 14 Frauen, die zur Tatzeit zwischen 50 und 60 Jahre alt waren. Von 2016 bis 2022 knüpfte der gelernte Elektriker über Online-Dating-Plattformen Kontakt zu seinen Opfern. Dabei gab er sich teils als Polizeikommissar, teils als Bundeswehrpilot aus.

Die Frauen besuchten ihn freiwillig in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg. Dort servierte er ihnen alkoholische Getränke, in die er eine „sedierende Substanz“ mischte.

Befanden sich die Frauen in einem „der Bewusstlosigkeit zumindest ähnlichen Zustand“, habe er sie vergewaltigt und dabei gefilmt. Nach den Treffen litten viele Betroffene unter Schwindel oder Übelkeit, an sexuelle Handlungen konnten sie sich jedoch nicht erinnern.

Zu Beginn des Prozesses im August hatte der Angeklagte erklärt: „Die Vergewaltigungen räume ich ein.“ In einer nicht öffentlichen Verhandlung soll er überdies gesagt haben, er sei „die ganze Zeit von seinen sexuellen Gedanken gefangen gewesen“ und habe seine Bedürfnisse „nicht ohne Straftaten befriedigen können“.

Ein psychiatrischer Gutachter fand im Zusammenhang mit einer möglichen Sexualpräferenzstörung keine Hinweise auf eine verminderte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit. Laut Aktenlage sei der Mann kontrolliert vorgegangen. Parallel führte er eine Beziehung, die seine damalige Lebensgefährtin als einvernehmlich beschrieb.

Ermittlungen

Auf die Spur des Berliners kamen die Ermittler durch einen Hinweis der Polizei Verden an der Aller in Niedersachsen. In einschlägigen Chats soll er unter dem Namen „Zeppelin 70″ aktiv gewesen sein und sich danach erkundigt haben, auf welchem Weg sich Frauen betäuben lassen.

Eine Ermittlerin schilderte in solchen Chatgruppen eine „extreme Entmenschlichung“. Frauen seien dort als „Ware gehandelt worden“.

Bei zwei Durchsuchungen seiner Wohnung im Juni 2025 und im März 2026 stellten Polizisten „sehr, sehr viele Datenträger“ sicher. Im Schlafzimmer war eine Kamera fest installiert, auf das Bett gerichtet und „24/7″ in Betrieb. Außerdem fanden die Beamten Schlafmittel, Spritzen und Kanülen sowie akribisch geführte Unterlagen zu den Aufnahmen.

Seit März befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Die Opfer wurden zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.

Teils beantragten Nebenklage-Anwälte audiovisuelle Vernehmungen, weil bei einem direkten Zusammentreffen mit dem Angeklagten die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Nachteile bestehe.

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KO KOSMO-Redaktion
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