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Winterregel

Lichtpflicht ab 1. November: Das müssen Kroatien-Reisende beachten

Lichtpflicht ab 1. November: Das müssen Kroatien-Reisende beachten
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Blauer Himmel, freie Straße, trotzdem droht ein Bußgeld. Ab November zählt in Kroatien selbst tagsüber ein kleiner Handgriff am Steuer.

Wer ab dem 1. November in Kroatien am Steuer sitzt, muss auch bei Tageslicht mit eingeschaltetem Licht fahren. Die Winterregel bleibt bis zum 31. März in Kraft und gilt für Einheimische ebenso wie für Urlauber und Reisende aus Österreich. Wer ohne Licht unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 30 Euro rechnen.

Vom 1. November bis zum 31. März muss tagsüber entweder das Tagfahrlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet sein. Ob die Sonne scheint oder der Himmel bewölkt ist, spielt dabei keine Rolle. Die Vorschrift erfasst sämtliche Kraftfahrzeuge.

Sie gehört zur Winterregelung, die jedes Jahr im Straßenverkehr in Kraft tritt. Verankert ist die Beleuchtungspflicht für die dunklere Jahreszeit in Artikel 102 des kroatischen Straßenverkehrsgesetzes.

Beleuchtung am Fahrzeug

Bei älteren Fahrzeugen muss das Licht häufig von Hand eingeschaltet werden. Viele moderne Autos verfügen dagegen über ein automatisches Tagfahrlicht, das sich einschaltet, sobald das Fahrzeug gestartet wird.

Leuchtet das Tagfahrlicht vorne, heißt das aber nicht zwangsläufig, dass auch die Rücklichter brennen. Bei Dunkelheit, Nebel, Regen oder schlechter Sicht genügt das Tagfahrlicht deshalb nicht. In solchen Fällen muss die jeweils passende Beleuchtung am Fahrzeug eingeschaltet werden.

Motorräder und Mopeds

Motorräder und Mopeds müssen ganzjährig auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Wer dagegen verstößt, zahlt dieselbe Geldstrafe wie ein Autofahrer.

Mit dem Beginn der Winterregelung bietet sich ein Blick auf die Beleuchtung des eigenen Fahrzeugs an.

Ein defektes Rücklicht bleibt oft lange unentdeckt und kann in der dunklen Jahreszeit schnell zu gefährlichen Situationen führen.

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KO KOSMO-Redaktion
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