Zwei Brüder, zwei Tiefkühltruhen, ein Lagerraum. Nun hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage erhoben, der Prozess steht noch aus.
Gegen zwei Brüder im Alter von 56 und 54 Jahren hat die Staatsanwaltschaft in Innsbruck Mordanklage erhoben. Den Männern wird zur Last gelegt, eine 34-jährige Frau aus Syrien und deren zehnjährige Tochter getötet zu haben. Rechtskräftig ist die Anklage nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.
Im November 2025 waren die Leichen in einer Tiefkühltruhe in einer Innsbrucker Wohnung entdeckt worden. Der 56-Jährige, ein Freund der Frau, soll sie und danach auch ihre Tochter am 21. Juli 2024 gewaltsam erstickt haben. Sein 54 Jahre alter Bruder soll ihm dabei geholfen haben.
Wegen Mordes sind beide Männer angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Schauplatz der mutmaßlichen Taten soll Innsbruck gewesen sein.
Wann die Verhandlung stattfindet, stand zunächst nicht fest. Einspruch gegen die Anklage ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich.
Lagerraum und Wandvorbau
Schon Tage vor der Tat soll der jüngere der beiden Brüder einen Lagerraum gemietet und Tiefkühltruhen gekauft haben. Der Anklage zufolge lagerten die Leichen von Mutter und Tochter zunächst in diesen Truhen im Lagerraum. Danach seien sie in der Wohnung des 54-Jährigen hinter einem Wandvorbau versteckt worden, der errichtet worden war.
Während der Ermittlungen sollen die Brüder die Tat auf unterschiedliche Weise verschleiert haben. Festgenommen wurden beide am 20. Juni 2025.
Am 12. November sprach der 56-Jährige über die Tiefkühltruhen und die darin versteckten Leichen. Seinen Angaben zufolge handelte es sich um einen Unfall.
Mutmaßliches Motiv
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Ermittlungsergebnisse und geht davon aus, dass der 56-Jährige seine Freundin vorsätzlich tötete, weil er sich von ihr zurückgewiesen und finanziell ausgenützt fühlte. Nachdem er sie vielfach unterstützt habe, habe er sie als undankbar empfunden.
Anschließend soll er auch die Tochter getötet haben.
Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.