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MOSTVIERTEL

Drei Tage nach Fehlgeburt wurde 27-Jährige gekündigt

Fehlgeburt
FOTO: iStockphoto

Eine 27-Jährige verlor ihr ungeborenes Kind kurz nachdem sie schwanger geworden war. Die Sekretärin einer Arztpraxis im Mostviertel erhielt noch während des Krankenstands die Kündigung.

Diesen schweren Schicksalsschlag kommentierte der AK NÖ-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser gegenüber der APA: „Der Dienstgeber hat den geltenden Kündigungsschutz ignoriert. Nach Intervention unseres AK-Beraters wurden der Frau ihre offenen Ansprüche überwiesen.“

Rund einen Monat nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft wurde die 27-Jährige vom Arzt aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands krank geschrieben, kurz darauf wurde der Tod des Ungeborenen festgestellt. Nach der Fehlgeburt informierte sie ihren Arbeitgeber telefonisch. Sie soll daraufhin aufgefordert worden sein, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen, weil der Krankenstand zu lange dauern würde.

Deshalb ließ die Mostviertlerin die Endabrechnung von einem Experten der Arbeiterkammer Amstetten prüfen. Die AK sagte: „Nach einer erlittenen Fehlgeburt gilt ein Kündigungsschutz von vier Wochen. Dieser wurde bei der Kündigung nicht berücksichtigt, weshalb wir erfolgreich beim Dienstgeber intervenieren konnten“. Die offenen Ansprüche aus der Kündigungsentschädigung betrugen 3.590 Euro und wurden vom Dienstgeber ausbezahlt.