Start Politik
MASSNAHMEN EXTREM

Dieses Bundesland beschließt Corona-Kontrollen bei Privatpartys

Symbolbilder (FOTOS: iStockphotos)

In den vergangenen Tagen hatte es vermehrt Diskussionen rund um die Frage gegeben, ob man künftig Corona-Kontrollen auch im privaten Bereich durchführen solle. In einem Bundesland soll das nun tatsächlich umgesetzt werden.

Den Stein ins Rollen brachte der steirische Landeshauptmann, Hermann Schützenhöfer (ÖVP), der am Dienstag einen „verfassungsrechtlich gangbaren Weg“ ins Spiel gebracht hatte, um bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen auch im Privatbereich eingreifen zu können (Anm.: Dies ist ja grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht möglich).

Konkret sagte Schützenhöfer in einem Interview: „Ich will ja nicht in Schlafzimmer hineinschauen, aber wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können.“ Die privaten Kontrollen sollen dabei „für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten“ möglich sein, so der steirische Landeshauptmann. Dieser Vorschlag spaltete die Gemüter.

Soll die Polizei unsere eigenen vier Wände betreten, um Corona einzudämmen?
Nein, sagt zumindest die Bundesregierung. Gesundheitsminister Anschober (Grüne) kommentierte den Vorschlag des steirischen Landeshauptmanns wie folgt: Kontrollen im privaten Bereich seien ausgeschlossen, „das ist auch grundsätzlich richtig“, so Rudolf Anschober.

Und auch andere Landeshauptleute erteilen Schützenhöfer eine klare Absage: Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil meint etwa: „Die Polizei im Wohnzimmer zur Eindämmung der Pandemie, das wird es nicht geben.“ In Wien könne man sich dies auch nicht vorstellen. Und Kärntens Peter Kaiser ist ebenfalls „gegen eine Bespitzelung der Wohnzimmer“. Doch nicht alle Bundesländer sind dem Vorschlag abgeneigt. Eines kündigte am heutigen Mittwoch sogar entsprechende Maßnahmen an.

Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hat am Mittwoch in einer Pressekonferenz verkündet, dass Oberösterreich ab nächster Woche rechtlich gegen Privatpartys vorgehen wird. Konkret sind Partys in Stadeln, Garagen und Gartenhütten gemeint, also in sogenannten „privaten Liegenschaften, die nicht dem Wohnzweck dienen“. Diese Regelung gibt es etwa bereits in Salzburg .

„Ich appelliere an alle, die glauben, das Virus auf die leichte Schulter nehmen zu können. Ich bitte Sie, halten Sie sich an die gemeinsamen Regeln und suchen Sie keine Schlupflöcher“, sagte Stelzer in seiner knapp 5-minütigen Ansprache. Denn bereits sehr bald könnten die Spitäler des Landes an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen.