In der hitzigen Debatte um die ärztliche Versorgung in Österreich werden kontroverse Vorschläge diskutiert. Während die ÖGK-Arbeitnehmer-Obmann Andreas Huss die Genehmigung von Nebenbeschäftigungen an Bedingungen knüpfen möchte, kritisiert Mediziner und Politiker Andreas Rauch den Vorstoß gegen „Numerus-clausus-Flüchtlinge“ und setzt stattdessen auf bessere Arbeitsbedingungen zur Verhinderung von Abwanderung.
Die Diskussion um die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Österreich geht weiter. Wie berichtet, hatte ÖGK-Arbeitnehmer-Obmann Andreas Huss vergangene Woche einen Vorschlag gemacht, der darauf abzielt, Nebenbeschäftigungen von Ärzten in Spitälern nur noch zu genehmigen, wenn diese auch in einer Kassenpraxis mitarbeiten möchten. In einem Interview gegenüber PULS 24 sagte er dazu: „Das halte ich jetzt für keinen ganz unklugen Vorschlag. Da kann man schon drüber nachdenken.“
Wahlarztpraxis
Huss kritisierte, dass von den 11.000 Wahlärzten in Österreich etwa die Hälfte in Spitälern tätig sei, jedoch für den Großteil der Versicherten durch ihre Arbeit in einer Wahlarztpraxis „nicht versorgungswirksam“ seien. Die Ärztekammer lehnte den Vorschlag jedoch ab.
Wenig hält indes Andreas Rauch, Mediziner und Politiker, vom Vorstoß von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die gegen sogenannte „Numerus-clausus-Flüchtlinge“ – Medizinstudierende aus Deutschland, die Studienplätze blockieren – vorgehen will. Dem Europarechtsexperten Walter Obwexer von der Universität Innsbruck zufolge dürfte Österreich die Zulassungsbeschränkung des jeweiligen Heimatlandes für ausländische Medizinstudenten anwenden. Für Rauch ist das jedoch „europarechtlich schwierig“, er möchte stattdessen durch bessere Arbeitsbedingungen die Abwanderung verhindern.
Österreich will ausländische Medizinstudenten einschränken
Herkunftslandprinzip
Keine Möglichkeit sieht der ebenso an der Uni Innsbruck lehrende EU-Rechtsexperte Peter Hilpold für eine Rückkehr zum Herkunftslandprinzip. Er betont, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2005 eine „Rückkehr zum Herkunftslandprinzip eindeutig abgelehnt“ hat.
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