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VFGH-Urteil

Afghanistan-Abschiebung: Karner arbeitet bereits an Umsetzung

(FOTO: BKA/Valentin Brauneis)
(FOTO: BKA/Valentin Brauneis)

Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zum Thema Afghanistan-Abschiebungen, kündigte Innenminister Gerhard Karner an, Gespräche mit EU-Mitgliedsstaaten zu führen.

Abschiebungen 2021 gestoppt

Ziel ist die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan anzustreben. Diese Ankündigung folgt auf ein wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das unter bestimmten Umständen die Rückführung von Afghanen — eine Praxis, die seit der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 eingestellt wurde — wieder für zulässig erklärt.

Fälle genau geprüft

Karner wies zusätzlich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) an, weitere Fälle afghanischer Staatsangehöriger eingehend zu prüfen. Diese Bemühungen wurden am Donnerstag im Rahmen einer Presseerklärung bekannt gegeben, in der Karner seine Absicht deutlich machte, die Sicherheitsbedingungen vor Ort und die humanitären Aspekte jeder einzelnen Rückführung ausführlich zu bewerten. Er werde sich jedenfalls auf europäischer Ebene „eng abstimmen und mit den Experten des Innenministeriums weiter hart an diesem Thema arbeiten“.

Eine neue Phase in der Abschiebepolitik

Die Initiative, die Abschiebungen durchzuführen, sorgt auf politischer Ebene für kontroverse Diskussionen und fordert eine effiziente Umsetzung. Angesichts der gravierenden Sicherheitsbedenken, die seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan aufgekommen sind, scheint dieser Schritt überraschend. Dennoch, die Entscheidung des VfGH – begründet durch eine stabilisierte Sicherheitslage in bestimmten Regionen Afghanistans – öffnet die Tür für eine Änderung bei Rückführungen.

Die Schlüsselkriterien jeder Entscheidung liegen in der individuellen Situation der Asylwerber. Im aktuellen Fall, der zu dem VfGH-Urteil führte, wurden familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse in Afghanistan beurteilt. Das BFA hatte dem Mann zuvor weder Asyl noch subsidiären Schutz zugesprochen.

Reaktionen der Parteien

Sowohl ÖVP als auch SPÖ wollen kriminelle afghanische Asylwerber konsequent in ihr Herkunftsland zurückzuschicken. Dieser Schritt, wird unterstützt durch die Forderungen der FPÖ „nicht nur große Töne zu spucken, sondern endlich in die Umsetzung zu kommen“. „Höchstgerichtsurteile sind Höchstgerichtsurteile und die sind anzuerkennen. Da werden dann Rechtsinterpretationen geschaffen, Fakten geschaffen, dem ist Folge zu leisten“, so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Rande einer Pressekonferenz.

Bedenken bleiben

Die Menschenrechtslage in Afghanistan, insbesondere die Unterdrückung von Frauen und Minderheiten, bleibt indes kritisch. Trotz der behaupteten Sicherheitsverbesserungen durch den VfGH, bezeugen Menschenrechtsorganisationen weiterhin willkürliche Festnahmen und eine zunehmende Not unter der afghanischen Bevölkerung. Mit fast 24 Millionen Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, ist die Frage der Abschiebungen nicht nur eine politische, sondern auch eine moralische Herausforderung.