Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage und der befürchteten weiteren Regenfälle hat das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich neue Regelungen bekanntgegeben. Diese sind vor allem für Menschen gedacht, die direkt von den Hochwasserschäden betroffen sind.

Betroffene Personen müssen sich bis einschließlich Mittwoch nicht an die vorgeschriebenen Kontrollmeldetermine halten, ohne dass sie Sanktionen befürchten müssen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr, die im Hochwassereinsatz stehen. Auch bei Verkehrsbehinderungen oder -sperren aufgrund der Unwetterlage entfällt die Verpflichtung zur persönlichen Vorsprache beim AMS.
Fristverlängerung
Zusätzlich hat das AMS die Frist zur Beantragung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für die betroffenen Tage verlängert. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die stark betroffenen Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark.
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„Unser Mitgefühl gilt den Betroffenen, unser Dank und unsere Anerkennung den zahlreichen Mitgliedern der Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie allen, die ihren Familien, Freunden, Bekannten und Nachbarn in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen“, erklärten die AMS-Vorstände Johannes Kopf und Petra Draxl.