Start Politik
ZUMUTBARKEITSBESTIMMUNG

AMS: Mehr Sanktionen bei Ablehnung von Job-Angeboten

AMS-Sanktionen-Zumutbarkeit
(FOTO: iStockphoto, zVg.)

Nach der Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages sollen auch Verschärfungen der sogenannten Zumutbarkeitsbestimmungen folgen. Hierbei handelt es sich Strafen für Arbeitslose, die vom AMS unterbreitete „zumutbare“ Job-Angebote ablehnen.

Gleichzeitig setzt das Arbeitmarktservice Österreich verstärkt auf überregionale Vermittlung. Dies betreffe laut Petra Draxl, Chefin des Wiener AMS vor allem Branchen, in welchen die Jobchancen in der Bundeshauptstadt bzw. Osten des Landes schlecht sind, es jedoch gleichzeitig offene Stellen im Westen gibt.

Im Regierungsprogramm der türkis-blauen Koalition ist der Punkt „Verbesserung der überregionalen Vermittlung“ ebenso zu finden. In diese spielen auch die gesetzlichen Zumutbarkeitsregeln hinein. Bereits seit längerem fordert nicht nur die ÖVP, sondern auch die NEOS, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung eine Verschärfung dieser Regelungen.

Vierstunden Arbeitsweg zumutbar?
Bereits vor einigen Tagen sorgte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) für Schlagzeilen bezüglich dieses Themas: „Vier Stunden Arbeitsweg sind ok, es gibt ja Facebook“, so die Ministerin.

Derzeit liegt die Zumutbarkeitsgrenze für Vollzeitarbeit bei zwei Stunden gesamt, d.h. Hin- und Rückweg zusammengerechnet. Womöglich kommt es bald zu einer Verdopplung dieser „zumutbaren“ Gesamtreisezeit auf insgesamt vier Stunden. Sollte sich jemand weigern, dem droht eine Kürzung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.

Immer mehr Sperren von AMS-Bezügen
Von Jänner bis Mai 2018 wurden bereits 14.271 Sanktionen nach §10 ALVG verhängt. Das sind mehr als 50 Prozent als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (9.218). „Verweigerungsverhalten von Personen ohne Betreuungspflichten wird vom AMS konsequent sanktioniert“, betont AMS-Chef Johannes Kopf gegenüber „krone.at“ und fügte hinzu, dass Sperren allerdings nicht alleine zum Erfolg führen können: „Erfolgreiche Vermittlungen gelingen eher mit dem Aufzeigen von Chancen als mit der Drohung von Sanktionen.“

Kopf sprach sich zudem in der Vergangenheit mehrfach für eine höhere Mindestverfügbarkeit von Personen mit Betreuungspflichten aus. Er könnte sich eine Erhöhung von 16 auf 20 Stunden vorstellen.

Inwiefern sich die Zumutbarkeitsbestimmungen genau ändern werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die Sperren nach einer Verschärfung sicherlich steigen werden. Dies bestätigt auch das AMS. Wer also in Zukunft ein Job-Angebot ablehnt, muss also auch mit härteren Konsequenzen rechnen.