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Empörung

Antonio Rüdiger: Anzeige gegen Journalisten wegen religiöser Geste

TONI_RUEDIGER
(FOTO: Instagram/@toniruediger)

Eine harmlose Gebetsgeste oder ein politisches Statement? Diese Frage umgibt aktuell die Diskussion um ein Foto, das Antonio Rüdiger, Starverteidiger von Real Madrid und bekennender Muslim, am 11. März auf Social Media teilte. Darauf zu sehen: Rüdiger in traditionellem Gewand auf einem Gebetsteppich, den Zeigefinger in den Himmel richtend – eine Geste zum Ausdruck seines Glaubens. Dies begleitet von guten Wünschen für den Ramadan. Doch was für Rüdiger ein Akt religiöser Besinnung darstellt, rief bei dem Journalisten Julian Reichelt, ehemals Chefredakteur der BILD, eine kontroverse Reaktion hervor.

Auf dem Online-Portal X, einer Bühne für Debatten und Meinungen, stellte Reichelt eine Verbindung zwischen Rüdigers Geste und Symbolen des Islamismus her. Die Geste sei laut Verfassungsschutz ein Indiz für islamistische Tendenzen, bekannt als „IS-Finger“. Dies ließen weder Rüdiger noch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) unkommentiert. Der Nationalspieler erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung, während der DFB den Vorfall als „Hate Speech“ meldete.

Anwaltschaft und BILD im Clinch

Rüdigers Anwälte adressierten ebenfalls die BILD-Zeitung, um vor weiteren potenziell diffamierenden Berichten zu warnen, während Rüdigers Vertretung betont, er sei ein friedliebender Mensch und jede Form der Gewalt sei ihm fremd. Eine Gleichsetzung seiner Geste mit islamistischen Symbolen sei irreführend und polarisierend. Tatsächlich bezieht sich die betreffende Geste auf das Tauhid-Prinzip, die Anerkennung der Einzigkeit Gottes, ein weit verbreitetes religiöses Symbol.

Offizielle Stellungnahmen

Das Bundesinnenministerium gab an, dass diese Geste in der Regel als unproblematisches Glaubensbekenntnis angesehen wird, obwohl sie von islamistischen Gruppen missbraucht worden ist. Salafistische Interpretationen, die eine Ablehnung der Demokratie implizieren, seien dabei eine Ausnahme.

Experten wie Ahmad Mansour und der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi betonen, dass die Geste an sich nicht als islamistisch einzustufen ist, aber von Extremisten für ihre Zwecke instrumentalisiert wird. Mansour bemängelt, dass Rüdigers Bild fälschlicherweise mit Intentionen verknüpft werden könne, die dieser nicht verfolgt, und mahnt, Spieler besser auf den Umgang mit solchen Themen vorzubereiten. Die Ethnologin Susanne Schroter hingegen bewertet das Zeichen als klar identifizierbares Symbol der Salafisten, während der Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad Rüdigers Solidarität ausspricht und zur Mäßigung im Umgang mit der Thematik aufruft.

Dieser Disput um Rüdigers Gebetsgeste offenbart, wie sensibel die Interpretation religiöser Symbole in der öffentlichen Wahrnehmung sein kann. Es zeigt auch die Herausforderung, mit der Mehrdeutigkeit von Symbolen in der digitalen Ära umzugehen. Fest steht, dass neben der juristischen Klärung auch ein gesellschaftlicher Diskurs über die Grenzen von Interpretation und Missverständnis sowie über die Bedeutung von Toleranz und Respekt in der vielfältigen Gesellschaft von heute geführt werden muss.