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VORAUSSETZUNG

Asylwerber sollen gemeinnützige Arbeit für Grundversorgung leisten

Symbolfoto. FOTO: iStock/vichinterlang
Symbolfoto. FOTO: iStock/vichinterlang

Kürzlich wurden im Burgenland neue asylpolitische Maßnahmen beschlossen, die die Grundversorgung für arbeitsfähige Asylwerbende betreffen. Diese beinhalten eine Begrenzung der Plätze und die Einführung gemeinnütziger Arbeit als Voraussetzung für den Erhalt der Versorgung.

Die burgenländische Landesregierung hat kürzlich neue Maßnahmen in der Asylpolitik beschlossen, welche die Grundversorgung für arbeitsfähige Asylwerbende betreffen. Eine zentrale Änderung ist die Begrenzung der Grundversorgungsplätze auf 330 Personen. Diese Regelung geht einher mit der Einführung von gemeinnütziger Arbeit als Bedingung für den Erhalt der Grundversorgung. Ein gestaffelter Sanktionsmechanismus sieht vor, dass Leistungen gestrichen werden, wenn ein Asylwerber zwei Arbeitsangebote ablehnt.

Sanktionsmechanismen

Für Asylwerber, die einen negativen Bescheid erhalten, ändert sich ebenfalls die Unterstützung. Ihre Leistungen aus der Grundversorgung werden mit einer Monatsfrist automatisch eingestellt, wobei nur eine einmalige „Rückkehrhilfe“ vorgesehen ist. Diese Novelle wurde vergangene Woche im Landtag eingebracht und soll im Dezember zur Abstimmung kommen. Der Landeshauptmann unterstrich, dass eine migrationspolitische Strategie finanzielle und gesellschaftliche Tragbarkeit gewährleisten müsse.

Reaktionen und Kritik

Bereits zuvor wurde eine Obergrenze von 330 Personen in der Grundversorgung beschlossen. Landeshauptmann Doskozil beharrt auch auf der Forderung einer Obergrenze von 10.000 Asylanträgen jährlich in ganz Österreich. Das Burgenland, als Grenzregion besonders von „unkontrollierter Migration“ betroffen, unternehme aus seiner Sicht diesen Schritt, da der Bund in dieser Angelegenheit zögere.

Das Innenministerium informierte, dass im Jahr 2024 dem Burgenland rund 140 Asylwerbende zur Grundversorgung zugewiesen werden sollen, während aktuell etwa 250 Personen in Betreuung sind. Die gemeinnützige Arbeit für Asylwerbende hätte zudem bereits im Sommer umgesetzt werden können, nicht erst kurz vor den Wahlen. Der Initiativantrag der SPÖ wurde kritisiert, da er den Eindruck erwecke, die Grundversorgung werde gestrichen, obwohl weiterhin ein menschenwürdiger Lebensstandard gesichert werden müsse.