In Österreich stehen Asylsuchende ab dem 16. Juli neuen Regelungen gegenüber, die unter anderem eine Arbeitspflicht einführen. Dies wurde gestern, am 15. Juli, im Rahmen einer Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner und Andreas Achrainer, dem Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), bekannt gegeben. Der Schritt ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets zur Anpassung der Grundversorgung und folgt der Ankündigung eines verbindlichen Pflichten- und Arbeitskatalogs für Asylwerber im Mai.

Innenminister Karner unterstrich die Bedeutung eines strengen Regelwerks für das geordnete Zusammenleben in den Aufnahmeeinrichtungen. Er erklärte, dass die überarbeitete Grundversorgung Missbrauch vorbeugen, gerecht und nachhaltig sein solle. Der neu implementierte Arbeitskatalog für Asylsuchende sei ein zentrales Element dieser Bemühungen. Nachdem die Landesräte Anfang Dezember des Vorjahres zugestimmt hatten, wurde die rechtliche Basis für diesen Schritt nun mit der Verordnung geschaffen, die am 15. Juli 2024 in Kraft tritt.
Arbeitspflicht und Schulungen
Die rund 34.000 Personen, die derzeit in der Grundversorgung untergebracht sind, darunter 430 in der Bundeseinrichtung Traiskirchen, sahen sich bisher unterschiedlichen Pflichten gegenüber. Nun werden Asylwerber vermehrt in gemeinnützige Tätigkeiten eingebunden. Diese reichen von der Pflege öffentlicher Grünflächen über den Winterdienst bis hin zur Mithilfe in Pflegeheimen und bei der freiwilligen Feuerwehr. Der BBU-Geschäftsführer Achrainer betonte, dass diese Arbeiten den Asylsuchenden nicht nur eine Tagesstruktur bieten, sondern auch das Zusammentreffen mit der österreichischen Gesellschaft fördern.
Für diejenigen, die sich den gemeinnützigen Tätigkeiten entziehen, wird das Taschengeld von 40 auf 20 Euro halbiert. Zusätzlich zu den Arbeitspflichten wurden ab dem 1. Juni Schulungen zum Pflichtenkatalog eingeführt, die Themen wie Kultur, Umgangsformen und Gleichberechtigung umfassen. Bisher haben 760 Asylsuchende teilgenommen.
Sachleistungskarte als Pilotprojekt
Ein weiterer Schritt zur Anpassung der Grundversorgung ist die Einführung einer Sachleistungskarte in Oberösterreich, die in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich realisiert wird. Die Karte soll die finanzielle Unterstützung für Asylwerber in eine Form der Sachleistung umwandeln.
Rückgang illegaler Migration
Laut der im Artikel angeführten Statistik ist die Zahl der illegalen Grenzübertritte drastisch gesunken. Im ersten Halbjahr 2024 gab es im Burgenland lediglich 303 Aufgriffe im Vergleich zu den Vorjahren. Dieser Rückgang spiegelt sich auch in der Anzahl der Asylanträge wider, die um 40 Prozent gesunken sind.
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