In den Grazer Kindergärten sorgt ein neues Anmeldeformular für Aufsehen. Eltern können bei der Einschreibung ihres Kindes nun aus sechs Geschlechtsoptionen auswählen. Die Auswahl spaltet Elternkreise und löst teils Verwirrung aus.

Rechtliche Grundlagen der Geschlechteroptionen
Neben der bisherigen Auswahl “männlich” und “weiblich”, findet man nun auch “divers”, “inter”, “offen” und “keine Angabe”. Die Einführung der zusätzlichen Geschlechtsoptionen basiert auf einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs von 2018, die eine Novellierung des Personenstandsregisters zur Folge hatte.
Die Stadtverwaltung Graz reagierte darauf im Jahr 2022 mit einer Weisung an alle Abteilungen, diese rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Helmut Schmalenberg, Leiter der Präsidialabteilung, betont die Befolgung der gesetzlichen Richtlinien:„Wir halten uns damit an das, was der Bundesgesetzgeber vorgibt. Außerdem hat auch der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz diese Lösung als sinnvoll erachtet.“
Kritische Stimmen aus der Politik und praktische Umsetzung
Trotz der rechtlichen Grundlagen äußert ÖVP-Stadtrat Kurt Hohensinner, zuständig für den Bildungsbereich, Bedenken über die Relevanz der erweiterten Geschlechteroptionen in Kindergärten. Im Gespräch mit der Zeitung “Krone” sagt Hohensinner: „Biologisch gibt es zwei Geschlechter. Punkt. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob es für Erwachsene eine dritte Eintragungsvariante braucht, für die Einzelfälle, die sich keinem der beiden zugehörig fühlen. Aber in Kinderbetreuungseinrichtungen diese unnötige Geschlechtsfrage aufzumachen, ist völlig daneben.“
Eltern wählten bisher “klassisch”
Seit der Einführung der neuen Optionen wurde in den Grazer Kindergärten bislang kein anderes Geschlecht als “männlich” oder “weiblich” angegeben. Hohensinner argumentiert: „Diese Geschlechterfrage in so frühem Alter hat nicht nur praktisch keine Relevanz, sondern ist auch völlig unangebracht.“
Um sicherzustellen, dass sich niemand unter Druck gesetzt fühlt, eines der benannten Geschlechter auswählen zu müssen, besteht die Möglichkeit, “keine Angabe” zu machen. Dies soll die Entscheidungsfreiheit der Eltern wahren und unnötigen Druck vermeiden.
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