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Körperverletzung

Baby stirbt kurz nach Geburt: Arzt vor Gericht

Baby stirbt kurz nach Geburt: Arzt vor Gericht
(FOTO: iStock/Leandro Santiago)
2 Min. Lesezeit |

Im Dezember 2021 starb ein Baby nur Tage nach seiner Entbindung im Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck. Der behandelnde Gynäkologe muss sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Zwei Jahre nach dem Tod eines Neugeborenen im Krankenhaus Vöcklabruck steht ein Gynäkologe heute vor dem Landesgericht Wels. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Arzt mehrere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vor. Schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter führten laut Anklage zu dem tragischen Tod. Bisher hat sich der Mediziner nicht geständig gezeigt. Die Eltern sehen das Versagen bei der Ärzteschaft und der Hebamme.

Notkaiserschnitt

Während der Entbindung traten Komplikationen auf. Die Mutter berichtet, dass sie etwa 20 Stunden in den Wehen lag und schließlich um einen Kaiserschnitt bat. Der Arzt schlug stattdessen den Einsatz einer Saugglocke vor. Nach erfolglosen Versuchen, das Baby auf diese Weise zu entbinden, wurde letztendlich ein Notkaiserschnitt durchgeführt. Die Mutter erlitt einen Riss der Gebärmutter, musste notoperiert werden und verlor viel Blut.

Fahrlässig: Baby tot – Gynäkologe in Oberösterreich angeklagt

Das Gehirn des Neugeborenen erhielt zu wenig Sauerstoff, kam ohne Herzton und Atmung auf die Welt. Das Baby wurde daraufhin ausschließlich durch medizinische Geräte am Leben erhalten und ins LKH Salzburg überstellt. Am 14. Dezember, acht Tage nach der Geburt, beendete man dort die lebenserhaltenden Maßnahmen – zuvor durften die Eltern den Buben noch taufen.

In einem Statement der oberösterreichischen Gesundheitsholding gegenüber der APA wurde betont, man habe in dem betreffenden Spital „alles für uns Mögliche getan, um das Leben von Mutter und Kind zu retten.“ Aufgrund des laufenden Verfahrens könne derzeit nicht auf Details eingegangen werden. „Die diensthabende Mannschaft war fachlich und personell über den gesetzlich erforderlichen Standards besetzt“, hieß es weiter. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

Mag. Haris Dzidic
Mag. Haris Dzidic
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