Ein Gynäkologe aus Vöcklabruck (Oberösterreich) sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Nach dem tragischen Tod eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt wird dem Mediziner vorgeworfen, grob fahrlässige Tötung und Körperverletzung begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels hat dies bestätigt und bezeichnet das Verhalten des Arztes als „ungewöhnlich und auffällig“ hinsichtlich der Missachtung der fachärztlichen Sorgfaltspflichten.
Die Anklagebehörde belastet den Gynäkologen mit schwerwiegenden Behandlungsfehlern und einer unzureichenden Aufklärung der Mutter während der Entbindung im Dezember 2021. Diese Mängel sollen zu einer Uterusruptur geführt haben, einem Riss in der Gebärmutter, der eine Notoperation zur Folge hatte.
Gehirnschäden und Blutverlust
Die dramatischen Folgen dieser Komplikationen sind erschütternd. Das Neugeborene erlag acht Tage nach der Geburt den erlittenen Gehirnschäden. Die Mutter litt unter massivem Blutverlust.
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Das Krankenhaus Vöcklabruck hält sich bisher bedeckt und hat aufgrund des laufenden Verfahrens noch keine Stellungnahme abgegeben. Weitere Informationen werden erwartet, sobald der Gerichtstermin festgelegt ist.
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