Der Wiener Baustoffhändler Quester hat am heutigen 3. November beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Das teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. Bereits am Freitag waren erste Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten des Traditionsbetriebs bekannt geworden.
Als Grund nennt Quester die „anhaltend negative Entwicklung der Bauindustrie“. Wie es mit dem 1934 gegründeten Unternehmen weitergeht, liegt nun in den Händen eines Insolvenzverwalters. Der Betrieb beschäftigt derzeit rund 290 Mitarbeiter:innen.
Das frühere Familienunternehmen hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach den Eigentümer gewechselt: Seit 2005 wurde Quester dreimal verkauft, zuletzt im Juni 2025 an den deutschen Sanierungsspezialisten Callista Private Equity. Laut Firmenbuch machte Quester in den vergangenen zwei Jahren Verluste von sieben bzw. 15 Millionen Euro. Der Umsatz hat sich in den letzten 20 Jahren auf 130 Millionen Euro halbiert.
Unterstützung für Beschäftigte
Für die Belegschaft ist die Nachricht ein Schock. „Wenn der Betrieb insolvent wird, ist das für Betroffene im ersten Moment ein Schock. Wichtig ist: Überstürzen Sie nichts. Sie sind nicht allein – AK, Betriebsrat und Gewerkschaft werden Sie schnellstmöglich über die weiteren Schritte informieren. Wir stehen gemeinsam an Ihrer Seite und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche“, erklärt AK-Insolvenzexperte Daniel Holzer.
Die Arbeiterkammer (AK) informiert betroffene Arbeitnehmer:innen darüber, was nun zu beachten ist:
- Weder der Antrag noch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens beenden Ihr Arbeitsverhältnis.
- Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, müssen Sie weiterhin zur Arbeitsleistung bereit sein.
- Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Verlust von Ansprüchen führen – das gilt selbst dann, wenn Lohn oder Gehalt nicht ausbezahlt wurde.
AK und Gewerkschaft übernehmen Vertretung
Die Arbeiterkammer kündigt an, sich direkt um die Beschäftigten zu kümmern. Sie arbeitet dabei eng mit dem Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) zusammen, der von AK und ÖGB gegründet wurde.
Ziel ist es, offene Ansprüche rasch geltend zu machen und als Insolvenz-Entgelt auszuzahlen. Wenn besonders viele Mitarbeiter:innen betroffen sind, planen AK und Gewerkschaft gemeinsame Informationsveranstaltungen vor Ort.
„Wir wissen, wie belastend die Situation ist. Deshalb bündeln wir Kräfte und sind schnell vor Ort – rechtlich, organisatorisch und menschlich“, so Daniel Holzer.
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