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TIROL

Behörden-Chaos: Halbe Schulklassen in Quarantäne

Symbolbilder (FOTOS: iStock)

In mehreren Tiroler Schulen wurde nur die Hälfte der Klasse in Quarantäne geschickt. Jedoch nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten von Behörden!

Ein Corona-Fall in einer Klasse: Alle müssen in Quarantäne. Das ist zumindest die theoretische und logische Leitlinie, an der sich Direktoren und Bildungsdirektion orientieren. Doch nicht so in Tirol! Hier sieht die Praxis anders aus: Dort sind derzeit in mehreren Schulen Klassen nur teilweise in Quarantäne. Aber nicht, weil die Schüler unterschiedlich engen Kontakt mit einem Infizierten hatten, sondern weil nicht alle Schüler aus demselben Heimatort kommen!

Verschiedene Bezirkshauptmannschaften zuständig
In Tirol gilt: Für jeden Schüler ist die Bezirkshauptmannschaft des Heimatortes zuständig. Diese können unterschiedlich entscheiden, wie sie bei einem Verdachtsfall verfahren wollen – und das tun sie offensichtlich auch. Dadurch entstand in einigen höheren Schulen mit Jugendlichen aus mehreren Bezirken ein Chaos: Einige Schüler sitzen daheim, die anderen in der Klasse, Lehrer müssen parallel digital und vor Ort unterrichten. „Wir haben darauf hingewiesen und hoffen sehr auf eine Vereinheitlichung“, sagt Jurist Armin Andergassen von der Bildungsdirektion Tirol.

Faßmann will „mehr Einheitlichkeit“
Auch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sieht mehr Einheitlichkeit als notwendig an, wie er am Rande des Ministerrats am Mittwoch erklärte: „Wir haben derzeit eine viel zu große Vielfalt in der unterschiedlichen Handhabung der Gesundheitsbehörden“, so Faßmann. Dieser Fall zeige eine gewisse Ironie – „wir brauchen unzweifelhaft ein homogenes Entscheidungsverhalten“, sagte er. Und abschließend: „Ich verstehe vollkommen, dass wir eine föderale Vielfalt haben und eine Behörde auf regionale Besonderheiten Rücksicht nehmen kann und soll, aber wir brauchen mehr Einheitlichkeit.“

Gespräche mit den Zuständigen sollen folgen: „Wir sind hier abhängig vom Gesundheitsministerium. Es braucht nur einheitliche Regelungen.“