Start Community
INTERNATIONALE SPRECHTAGE

Beitragsjahre sowohl in Österreich als auch am Balkan – Infos zum Pensionsanspruch!

PVA Internationale Sprechtage
(FOTO: zVg.)

Die Internationalen Sprechtage bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden seit 2009 jährlich statt, mit dem Ziel, Menschen, die in mehreren Ländern berufstätig waren, über ihre Pensionsrechte zu informieren. In diesem Zusammenhang arbeitet die österreichische PVA eng mit Pensionsversicherungsanstalten anderer Länder (Kroatien, Serbien, Ungarn, Tschechien, Italien, Deutschland etc.) zusammen, damit sie ihnen den Weg zu ihrer verdienten Pension erleichtern. Für Menschen aus Serbien und Kroatien bietet sich auch die einzigartige Möglichkeit, alle relevanten Informationen über Pensionen in ihrer Muttersprache zu erhalten.

Heuer fanden die Beratungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt und zwar am 2.10. in St. Pölten und am 3.10. in Wien. In Wien werden die Sprechtage jedes Jahr organisiert, wobei die zweite Stadt sich immer ändert – letztes Jahr waren die Beratungen in Graz und heuer war St. Pölten dran. Bei den internationalen Sprechtagen wird individuell auf die Angelegenheit der Pensionisten eingegangen, da das Ziel dieser Beratungen ist, Einzelfälle genauer zu besprechen und jedem Kunden einen persönlichen Termin mit den Fachleuten anzubieten. „Um an den Bratungstagen teilnehmen zu können, muss sich der Versicherte im Vorfeld anmelden und einen Termin buchen. Auf diese Weise können wir ganz individuell auf Einzelfälle eingehen und die bestmögliche Beratung für unsere Kunden gewährleisten. Außerdem nützen wir diese Gelegenheit, damit unsere zwei Pensionsversicherungsanstalten sich gegenseitig schneller unterstützen können“, erklärt Zenku Bukurije aus der österreichischen PVA.

An diesen organisierten Beratungstagen kommen Fachleute von der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt aus einzelnen Ländern, sodass man von beiden Seiten gleich an einer Stelle Informationen erhalten kann. „Die Versicherten kommen bei uns vorbei, wenn sie ein Anliegen haben und werden sowohl von unseren als auch von den ausländischen Fachleuten betreut. Wir schauen dann gemeinsam vor Ort, welche Unterlagen die Versicherten haben, welche nachzubringen sind etc. und vereinfachen somit den Weg zur Pension“, so Frau Bukurije.

Zusammenarbeit zwischen österreichischer und serbischer PVA
Die Österreichische und serbische PVA arbeiten seit 2009 im Bereich der Pensionsangelegenheiten erfolgreich zusammen. (FOTO: KOSMO)

Da jeder Fall unterschiedlich ist, sind diese Beratungstage insofern wichtig, da man viele Unklarheiten bezüglich der Pension vor Ort beiseite räumen kann.

„Eines der Probleme ist nachzuweisen, dass der Versicherte tatsächlich berufstätig war, vor allem wenn es um Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe geht. Bei den Großkonzernen lässt sich das leichter in Erfahrung bringen. Die weitere Hürde für den Nachweis der Berufstätigkeit ist die Tatsache, dass viele Unterlagen im ehemaligen Jugoslawien durch den Krieg verloren gegangen sind“, so Frau Bukurije. In solchen Fällen ist die Berufstätigkeit durch Zeugenaussagen zu bestätigen oder sie ist in einem Register eingetragen (Bürgeramt). Hier ist die Matrikelnummer der Bürger (serb. JMBG) äußerst wichtig, da anhand dieser Nummer alle Daten erhoben werden können.

„Ein weiteres Problem stellen die Überlappungen der Arbeitsjahre dar. Es kommt vor, dass manche Menschen immer noch in Österreich versichert sind, aber ihre selbständige Berufstätigkeit in Serbien in der Zeit angemeldet wurde. In solchen Fällen müssen wir wegen dieser Überlappungen die Arbeitsjahre kürzen.“, so Zaga Savić aus der PVA in Belgrad. „Was auch oft vorkommt, ist, dass die Versicherungsträger den Antrag auf die Pension im falschem Land stellen bzw. im Land, in dem sie nicht ihren Hauptwohnsitz haben. Deswegen ist es an dieser Stelle äußerst wichtig anzumerken, dass man den Antrag in dem Land seines Hauptwohnsitzes stellt“, fügt Frau  Savić hinzu.

„Die Versicherten  werden sowohl von unseren Fachleuten, als auch von den ausländischen betreut. Wir schauen dann gemeinsam vor Ort, welche Unterlagen sie haben, welche nachzubringen sind etc. und vereinfachen somit den Weg zur Pension“, so Frau Bukurije aus PVA.

Informationen

Neben Österreich, kann man auch Auskunft über die Pension im jeweiligem Partnerland erhalten, wie das mit Serbien der Fall ist. „Dieselben Beratungstage wie in Österreich finden in Belgrad statt. Serbische Pensionisten, die in Österreich gelebt und gearbeitet haben, nach ihren Arbeitsjahre aber nach Serbien gezogen sind, können zu uns in die Pensionsversicherungsanstalt (Republički fond za penziono i invalidsko osiguranje) kommen und wir beraten sie gerne“, so Frau Zaga Savić. Neben den Beratungstagen können Versicherungsträger jeden Tag Informationen bei der österreichischen PVA erhalten, allerdings eher allgemeine.

An den Beratungstagen wird bei jedem Kunden  ganz individuell auf seine Anliegen in seiner Mutterspreache eingegangen.

Zufriedene Kunden

Zu den Bratungstagen kommen viele Menschen, die eine Beratung brauchen. Wichtig anzumerken ist, dass auch Familienmitglieder im Namen von Pensionistinnen zu den Beratungstagen kommen können, wenn diese aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, persönlich zu erscheinen. So haben wir mit zwei Damen gesprochen, die sich im Namen ihrer Mütter erkundigt haben:

„Ich komme als Vertretung meiner Mutter. Wir wollen wissen, welche Arbeitsjahre bei ihr in Österreich verrechnet werden, da sie lange in Serbien gearbeitet hat. Die Berater bemühen sich sehr und ich bin mit der Beratung sehr zufrieden“, verrät uns die Dame.

Beratung PVA
An den internationalen Sprechtagen können sich sowohl Pensionisten sowie ihre Vertreter, als auch Arbeiter über ihre Rechte und Pensionsvoraussetzungen informieren. (FOTO: KOSMO)

„Ich habe alle Informationen für meine Mutter bekommen. Es bedeutet uns viel, dass die Beratungstage in serbischer Sprache stattfinden, weil ich ihr dann leichter erklären kann, welche Rechte sie hat“, fügt eine andere Dame hinzu.

Nicht nur Pensionisten bzw. ihre Vertretungen, sondern auch jüngere Menschen nützen diese Gelegenheit, um sich rechtzeitig über die Pensionsansprüche informieren zu lassen: „In den Medien habe ich von den Beratungstagen erfahren und habe dann einen Termin für mich reserviert, um Informationen über die Arbeitsjahre, die für Pension notwendig sind, sowie über die weiteren Voraussetzungen zu erhalten. Ich bin mit der Beratung äußerst zufrieden, weil ich detaillierte Informationen in meiner Muttersprache erwarten kann.“

Kontakt

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Adresse: Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
Telefon: 05 03 03-0 / +43 503 03-0 (Ausland)
Fax: 05 03 03-288 50 / + 43 503 03-288 50 (Ausland)
E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
www.pensionsversicherung.at