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Skandal

Bloßstellung, Diagnosen veröffentlicht: Gynäkologe im Visier der Behörden

Bloßstellung, Diagnosen veröffentlicht: Gynäkologe im Visier der Behörden
FOTO: iStock/Kateryna Kukota
2 Min. Lesezeit |

Bloßstellungen, Einschüchterungen und veröffentlichte Diagnosen: Ein Wiener Gynäkologe steht im Zentrum schwerer Vorwürfe. Das Gesundheitsministerium schaltet sich ein.

Ein Wiener Gynäkologe gerät wegen seines Umgangs mit Patientinnen zunehmend unter Druck. Nach Recherchen des Investigativmediums „Dossier“ soll der Mediziner Frauen öffentlich bloßgestellt und bei Kritik eingeschüchtert haben. Das Gesundheitsministerium hat daraufhin eine Untersuchung eingeleitet. In den aktuellen Bewertungen des Arztes überwiegen negative Erfahrungsberichte. Eine Patientin schildert, dass der Arzt sie nach einem Laborbefund an ChatGPT oder Google verwies und ihr riet, rasch Kinder zu bekommen. Eine andere Frau erhielt nach einer vorschnellen Diagnose einer Fehlentwicklung ihrer Schwangerschaft ohne persönliches Gespräch eine Überweisung für einen Abbruch.

Der Mediziner war bereits 2013 in die Schlagzeilen geraten, als er Patientinnen mit rechtlichen Schritten drohte, die ihn negativ bewerteten. Im vergangenen Jahr verhängte die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe von 10.000 Euro gegen ihn, nachdem er als Reaktion auf eine kritische Online-Bewertung die Diagnose der betreffenden Patientin veröffentlicht hatte. Die Behörde wertete dies als schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

Langjährige Beschwerden

Laut den Recherchen von „Dossier“ liegen der Ärztekammer seit Jahrzehnten Beschwerden über den Gynäkologen vor. Im vergangenen Jahr wurde die Standesvertretung vom Straflandesgericht informiert, dass der Arzt seiner damals minderjährigen Tochter zwischen 1997 und 2011 körperliche und seelische Qualen zugefügt haben soll. Der Fall wurde durch eine Diversion (außergerichtliche Einigung im Strafverfahren) mit 20.000 Euro Schadenersatz abgeschlossen, wodurch der Mediziner als unbescholten gilt.

Patientenanwalt Gerhard Jelinek fordert ein Einschreiten der Ärztekammer, um das Ansehen des Berufsstandes zu schützen und das Vertrauen der Bevölkerung in die medizinische Versorgung zu erhalten. Die ehemalige Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz bestätigt wiederkehrende Beschwerden über den Arzt. Die Wiener Patientenanwaltschaft beklagt, dass weder die unabhängige Patientenvertretung noch die betroffenen Patienten über den Ausgang von Interventionen informiert werden – selbst wenn sich Beschwerden über Jahre häufen und die Disziplinarbehörde der Ärztekammer eingeschaltet wird. Hier sei eine gesetzliche Neuregelung erforderlich.

Ministerium reagiert

Jelinek hebt hervor, dass Beschwerden in diesem Umfang ungewöhnlich sind, während Klagen über Kommunikationsprobleme, mangelnde Zeit für Beratungsgespräche und lange Wartezeiten häufiger vorkommen. Bei Disziplinarverfahren gilt laut Ärztegesetz die Verschwiegenheitspflicht. Fest steht lediglich, dass der Arzt weiterhin in seiner Kassenordination praktiziert.

Nach der Veröffentlichung der „Dossier“-Recherche hat das Gesundheitsministerium die Disziplinarakten zu dem Fall von der Ärztekammer angefordert.

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KO KOSMO-Redaktion
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