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CORONA-MASSNAHMEN

Das müssen Kroatien-Reisende nun bei der Durchreise durch Slowenien beachten

(FOTO: zVg.)

Am Freitag entschied die Regierung in Laibach über die Corona-Auflagen von Transit-Reisenden. Im Gespräch war eine Nachweispflicht ab kommendem Montag, auch für Durchreisende.

Alle Reisenden, die ihren Kroatien Urlaub noch vor sich haben, können aufatmen! Wie die Regierung in Laibach am Freitag entschied, wird der Transitverkehr auch weiterhin auflagenfrei bleiben, die Ausnahme wurde nochmals verlängert. Somit müssen durchreisende vorerst bis zum 29. August keinen 3-G-Nachweis erbringen. Die neue Nachweispflicht hätte sonst schon ab kommendem Montag, den 23.08. gegolten.

Auflagen für Transit-Reisende
Wie bisher von der slowenischen Regierung gehabt, können Personen auch weiterhin auflagenfrei durch das Land durchreisen. Dies spielt etwa für Menschen eine Rolle, die mit dem Auto von Österreich über Slowenien nach Kroatien gelangen wollen.

Auflage für das Durchreisen ohne Nachweispflicht ist jedoch, dass die Reisenden Slowenien nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen haben müssen.

Wieso gilt Verordnung nur bis 29. August?
In Slowenien werden die Corona-Verordnungen wöchentlich evaluiert, sprich verlängert oder abgeändert. Dies ist auch der Grund, weshalb die Ausnahme für Transitreisende auch vorerst nur bis zum 29. August gilt. Das gleiche gilt übrigens auch für Kinder unter 15 Jahren. Auch sie müssen keinen Nachweis erbringen. Für alle anderen Personen heißt es derzeit beim Grenzübertritt, nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Urlauber, die weder geimpft noch genesen sind, müssen einen gültigen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Die Außengastronomie ist für alle offen, die Innenbereiche von Gaststätten, Diskotheken und Nachtclubs können nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten genutzt werden.