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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

Die neue e-card kommt – mit Foto!

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(FOTO: SVC/Wilke)

Ab 1. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht werden, das die Karteninhaberin bzw. den Karteninhaber erkennbar zeigt. Bis 31.12.2023 müssen alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht sein, sofern keine Ausnahme besteht.

85% aller Versicherten haben einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters. Das Foto aus diesen Dokumenten wird automatisch für die e-card zur Verfügung gestellt. Sie müssen nichts tun. Ihre neue e-card mit Foto kommt automatisch, bevor die alte abläuft.

Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, prüfen Sie das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card. Bringen Sie bitte 3 bis 4 Monate vorher ein aktuelles Passfoto. Alle Fotoregistrierungsstellen stehen ab 1.1.2020 zur Verfügung. Wenn Sie das Ablaufdatum versäumen, werden Sie beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen. Das gilt auch bei Karten ohne Ablaufdatum (Aufdruck *****) oder mit einem Ablaufdatum nach dem 31.12.2023.

Für Personen ab 70 Jahre bzw. in Pflegestufe 4 bis 7 gilt: Ihre e-card kommt mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt, sonst ohne Foto. Sie können jedoch freiwillig ab 1.1.2020 ein Foto für Ihre e-card bringen – am besten 3 bis 4 Monate vor Ablauf der alten e-card.

Kinder unter 14 Jahren erhalten immer eine e-card ohne Foto, auch wenn ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist.

Mehr Informationen unter www.chipkarte.at/foto